Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0109/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Celle außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben inklusive der Anlage zu § 4 Abs. 1.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen hat Ende 2017 das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) neu gefasst. Hierbei wurden die Kostenvorschriften in den §§ 29 und 30 angefasst und an aktuelle Entwicklungen und Urteile angepasst.

 

Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände eine Mustersatzung erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt.

 

Hierbei wurde z.B. im § 2 Abs. 1 unter lfd. Nr. 2 ein Punkt aufgenommen, nach dem

 

für Einsätze, die von einem in einem Kraftfahrzeug eingebauten System zur Absetzung eines automatischen Notrufes oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung verursacht wurden und bei denen weder ein Brand oder ein Naturereignis vorgelegen hat noch eine Hilfeleistung zur Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr notwendig war

 

Gebühren erhoben werden können.

 

Diese Regelung wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da die automatischen Notrufsysteme in Neuwagen inzwischen vorgeschrieben sind.

 

Die Verwaltung hat sich mit dem beigefügten Entwurf die Mustersatzung der Spitzenverbände zu Eigen gemacht. Ziel ist es, so die größtmögliche Rechtssicherheit mit der Satzung zu erlangen.

 

Der Gebührentarif bleibt unverändert. Eine Anpassung ist angestrebt. Auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes in Bezug auf die Zusammentragung und Berechnung der Tarifpunkte ist dieses allerdings langwieriger.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Auswirkung für Integration:

keine

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...