Beschlussvorlage - BV/0110/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Förderung der Ortsfeuerwehren und die Entschädigungen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
- Ziele:
- Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Feuerschutzausschuss
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Vorberatung
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16.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.06.2018
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Sachverhalt:
Nach nunmehr 10 Jahren ist es erforderlich und angemessen, die genannte Satzung betragsmäßig und z.T. inhaltlich anzupassen. Eine Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Führung der Freiweilligen Feuerwehr ist erfolgt. Dem Ziel der Haushaltskonsolidierung ist dabei Rechnung getragen worden.
Zu §1
Der § 1 enthielt bisher eine jährliche Aufwandsentschädigung für jedes aktive Feuerwehrmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Celle. Danach bekam jedes Mitglied pro Jahr 100,-€.
Diese Zahlung hat sich historisch aus dem Kleidergeld entwickelt, dass den Mitgliedern u.a. für die Reinigung ihrer Kleidung gezahlt wurde. Nach der Umstellung wurde diese Zahlung dann als jährliche Aufwandsentschädigung weiter gezahlt. Jedoch verzichteten die Feuerwehrmitglieder auf die Auszahlung an sich selbst zu Gunsten ihrer jeweiligen Ortsfeuerwehr. Dieses ist bis heute der Fall, führt aber zu unterschiedlichen Problemstellungen.
Die Stadt Celle muss die an die Mitglieder der Feuerwehr „gezahlten“ Aufwandsentschädigungen gemäß der Mitteilungsverordnung dem Finanzamt melden. Die Feuerwehrmitglieder haben diese „erhaltene“ Aufwandsentschädigung dann ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Bei den meisten hat dieser Betrag keine Auswirkungen. Bei anderen hingegen wirkt der Betrag und sorgt für negative Auswirkungen bei der Besteuerung. Um diese Steuerproblematik zu berücksichtigen und den Kameradinnen und Kameraden negative steuerliche Folgen zu ersparen, wird die Umwandlung von einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder in eine Förderung der Ortsfeuerwehren vorgeschlagen.
Des Weiteren wurden auch bisher schon an die Ortsfeuerwehren für die Jugend- und Altersabteilung pro Mitglied 13,- bzw. 11,- Euro gezahlt. Diese Zahlungen sollen nun mit der Änderung dieser Satzung auch schriftlich fixiert werden.
Somit hat die Änderung des § 1 keine finanziellen Auswirkungen in Form von Mehrausgaben auf den Haushalt.
Zu § 2 Abs. 1
Der § 2 legt die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger fest. Die letzte Anpassung ist im Jahr 2008 erfolgt.
Die von der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagenen Erhöhungen hätten eine Steigerung der Aufwandsentschädigungen von 48.000 € auf über 72.000 € zur Folge. Das wäre eine Steigerung von über 52%.
Auf Grund der Haushaltssituation ist eine solche Steigerung momentan nicht darstellbar. Die Verwaltung hat versucht, einen Vergleich zu anderen Städten in der Größe Celles zu ziehen, der aber auf Grund der unterschiedlichen Strukturen nicht sinnvoll darstellbar ist. So weichen sowohl die Anzahl der Feuerwehrmitglieder als auch die Anzahl der Ortswehren teilweise sehr stark von den Celler Zahlen ab. Auch haben andere Städte in der Größe bereits hauptamtliche Wachbereitschaften, was den Vergleich ebenfalls konterkariert.
Die vorgeschlagene Steigerung ab dem 01.01.2019 beträgt nunmehr 20,58 % auf 58.740 €.
Ein Grundsätzlich weiterhin bestehender Nachholbedarf wird einvernehmlich gesehen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, je nach Haushaltslage, in den Folgejahren zeitnah weitere Anpassungen vorzunehmen.
Zu § 2 Abs. 4
Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten auch jetzt schon 5,00 € je Ausbildungsstunde. Diese Zahlung soll nun auch in der Entschädigungssatzung mit aufgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | 1261004421120 örtlicher Brandschutz/Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
Erhöhung Aufwandsentschädigung um | 10.740 | ||
Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) | +10.740 | ||
Auswirkung für Integration:
keine
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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95,9 kB
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