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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0058/18-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum Sachstand Projekt „Nordwall – Ausbau für einen Zwei-Richtungsverkehr“ hat die Fraktion „Bündnis 90|Die Grünen“ Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden.

 

  1. Ist für die jetzt von der Verwaltung vorgesehene Lösung ein aktualisierter Antrag auf Einstellung des Projektes in das sogenannte „Mehrjahresprogramm“ bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt worden?

 

Antwort:

Ja, der Antrag wurde fristwahrend zum 15.02. gestellt.

 

  1. Wenn ja, warum ist die jetzige Verwaltungslösung nicht vor Antragsstellung der Politik vorgestellt worden, so dass sie dort hätte diskutiert werden können? Hält die Verwaltung den Rat lediglich für ein Abnickgremium?

 

Antwort:

Für dieses Projekt wurde ein Grundsatzbeschluss vom Rat gefasst, auf dessen Basis  die Verwaltung die Maßnahme fachlich und rechtlich umsetzt.

 

  1. Sind die Behindertenverbände bereits um Stellungnahmen gebeten worden, die in der Vergangenheit immer Bestandteil der Antragsunterlagen waren? Liegen diese bereits vor?
  2. Wenn nein, warum hat die Verwaltung die Verbände nicht beteiligt?

 

Antwort zu 3 + 4:

Auf Grund des erforderlichen Detaillierungsgrades erfolgt die Beteiligung der Verbände grundsätzlich immer erst im Zuge der Erarbeitung der weiterführenden Planung. Bekannte Belange der Behindertenverbände werden im Vorfeld bereits berücksichtigt.

 

  1. Wie stellt sich bei der jetzigen Verwaltungslösung die Frage der Straßenausbaubeiträge dar? Werden die Anlieger zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und wenn ja, in welcher Größenordnung würden diese liegen? Wenn nein, auf Grund welcher Grundlage erfolgt eine solche „Nichtheranziehung“?

 

Antwort:

Die Straßenausbaubeiträge werden nach Umsetzung der Maßnahme nach geltender Satzung erhoben. Besonderheit im Projekt Nordwall ist, dass die Südseite dem Sanierungsgebiet Altstadt zugehörig ist. Hier können keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da hier nach Abschluss der Gesamtmaßnahme „Sanierung Altstadt-Celle“ ein sog. Ausgleichsbetrag fällig wird. Für die Nordseite sind Straßenausbaubeiträge zu erheben, wovon hier die Stadt selbst hauptsächlich betroffen ist.

 

 

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Anlagen

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