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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0125/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Es wird zum Beschluss empfohlen, die Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft ab 2019 nicht mehr anteilig zu finanzieren, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt und der Landkreis für die Stadt Celle wie auch für die anderen Kommunen das Projekt finanzieren sollte.

 

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Sachverhalt:

Die Ko-Stellen sind Einrichtungen zur beruflichen und betrieblichen Förderung von Frauen. Grundsätzlich beschäftigten sich die Agentur für Arbeit und das JobCenter mit der Vermittlung von Frauen in den Arbeitsmarkt und haben auch Programme zum Wiedereinstieg ins Berufsleben. Existenzgründungsberatungen sind Aufgaben von Wirtschaftsförderungen und Kammern. Die Ko-Stellen ergänzen durch eine lebensphasenorientierte Beratung von Frauen. Pflichtaufgaben sind also durch etablierte Institutionen abgebildet; ergänzende Maßnahmen werden über Projektfinanzierungen, hier also über eine Ko-Stelle,

realisiert.

 

Bereits seit 2008 teilen sich Stadt und Landkreis Celle gemeinsam für ihr Gebiet diese Aufgabenstellung in gemeinsamer Trägerschaft. Lag die Steuerung der Aufgaben in den ersten Jahren bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Celle, ist die Aufgabe zum 01.10.2015 an den Landkreis Celle/Wirtschaftsförderung übergegangen.

 

Der Landkreis Celle beabsichtigt, zum Stichtag 30.09.2018 einen Förderantrag für die nächste Förderphase mit einer Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 beim Land Niedersachsen einzureichen. Monate vor Abgabe des Antrags ist über die geplanten Kostenstrukturen noch nichts bekannt. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses am 11.12.2014 (BV/0302/14), der besagt, dass die Stadt Celle die Ko-Stelle anteilig bis zum Ablauf der aktuellen EU-Förderperiode Ende 2020 finanziert, wurde davon ausgegangen, dass der städtische Finanzierungsanteil etwa 20.000 € jährlich betragen würde.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Celle in der Ko-Stelle in gemeinsamer Trägerschaft ist über einen Kooperationsvertrag vom 01.10.2015 geregelt. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit über den gesamten Zeitraum der EU-Förderperiode von 2015 bis 2020. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Bewilligungszeitraums gekündigt werden. Dies wäre also mit Wirkung zum 31.12.2018, dem Ende des aktuell bewilligten Förderprojektes, möglich. Diese Option böte der Stadt Celle die Möglichkeit, die Finanzierungsanteile gegebenenfalls neu zu verhandeln.

 

Bei der Ko-Stelle handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Celle. In der aktuellen Haushaltsgenehmigung wird seitens des Landes Niedersachsen gefordert, freiwillige Leistungen zu hinterfragen, da die Quote freiwilliger Leistungen der Stadt Celle höher ist als in Vergleichskommunen. Das Projekt wird zu 85 % vom Land Niedersachsen gefördert. Derzeit trägt die Stadt Celle 50 % des Eigenanteils des Förderprojektes (jährlich ca. 20.000), der Landkreis ebenfalls 50 %. Die Stadt Celle zahlt indirekt, über die Kreisumlage, also mehr als die 50 % ein. Der LK nimmt diese Aufgabe für alle Landkreiskommunen wahr. Die Stadt Celle beteiligt sich hier unnötig und doppelt.

 

Ein möglicher Beschluss würde vorbehaltlich der Bewilligung und Genehmigung entsprechender Haushaltsansätze erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

571100. 4312100 Zuweisung Frauen und Wirtschaft

     

     

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

 

 

 

     

Finanzierungsanteil

 

20.000

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

 

 

Auswirkung für Integration:

Keine.

 

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Anlagen

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