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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0141/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a.)    den Jahresabschluss 2015 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b.)    den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von -17.035.740,83 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2015 wurde durch den Oberbürgermeister am 19.12.2017 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 08.01.2018 mit allen Bestandteilen zugeleitet und zuletzt am 02.05.2018 durch Änderungen ergänzt.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vom 16.05.2018 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2015 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:

 

im ordentlichen Ergebnis mit -17.814.059,23 € und

 

im außerordentlichen Ergebnis mit 778.318,40 €.

 

Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Fehlbetrag in Höhe von -17.035.740,83 €.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2015 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

Gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG nimmt der Oberbürgermeister zu den in dem Schlussbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen wie folgt Stellung:

 

4.1 Finanzsoftware H&H – Berechtigungen:

Bei den festgestellten, falsch zugeordneten Berechtigungen handelt es sich überwiegend nur um Leserechte. Mitarbeiter außerhalb des Fachdienstes Finanzwirtschaft haben weiterhin keinen Zugriff auf die Buchungsgeschäfte der Geschäftsbuchhaltung und können somit keine Auszahlungen anordnen. Eine Korrektur der Einzelberechtigungen erfolgt bereits sukzessive. Zukünftig sollen grundsätzlich nur noch Gruppenberechtigungen vergeben werden.

 

4.1 Bewegliches Anlagevermögen – Bestandsaufnahme

Bei den Differenzen handelt es sich überwiegend um Anlagegüter mit einem Wert über 150 €, die abhandengekommen sind oder zerstört wurden. Eine Aktualisierung des Anlagebestandes in Form einer körperlichen Inventur würde zu einem immensen Personal- und Zeitaufwand führen. Um dennoch einen möglichst genauen Anlagebestand zu erhalten, sollen die Inventur-/Inventarrichtlinien überarbeitet und um eine Meldepflicht bei außerplanmäßigen Abgängen erweitert werden. Zudem sollen, soweit möglich, die Fachdienste den Anlagebestand anhand zur Verfügung gestellter Listen überprüfen und aktualisieren.

 

6.3.2 Auftrags- und Vergabewesen

Es wird mit den betroffenen Fachdiensten geklärt, warum nicht alle von der DA für das Vergabewesen erfassten Vergaben dem Rechnungsprüfungsamt entsprechend vorgelegt wurden. Im Anschluss werden Maßnahmen erarbeitet, um eine vollumfängliche Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes in der Zukunft sicherzustellen.

 

6.3.2.1.2 HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die seinerzeit vom Verwaltungsvorstand bezüglich der HOAI-Vergaben getroffene Entscheidung stellt für die betroffenen Fachdienste eine erhebliche Arbeitsentlastung da. Es soll daher an dem bestehenden Verfahren grundsätzlich festgehalten werden. Insbesondere zum Schutz der Mitarbeiter ist hier jedoch das Ziel, eine effektive Korruptionsprävention zu betreiben. Durch die Abgabe der Vergabestelle an den Landkreis Celle zum 01.01.2018 muss hier noch ein allgemeingültiger Verfahrensweg zwischen dem Fachdienst Recht und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt werden.

 

6.3.3 Auftragsvormerkungen

Die Eingabe von Auftragsvormerkungen in der Finanzsoftware H&H ist laut der DA für das Finanzwesen vorgeschrieben. Darüber hinaus dient deren Erfassung grundsätzlich als gutes Planungsinstrument für die Fachdienste. Um eine fehlerfreie Erfassung in der Finanzsoftware H&H zu gewährleisten, sollen eine Prozessbeschreibung erstellt und entsprechende Schulungen nach Bedarf durchgeführt werden.

 

6.3.4 Haushalt und Bilanz

Bei den aufgezeigten Differenzen handelt es sich um Summenunterschiede bei zwei Kontengruppen in der Teilhaushaltsauswertung. Die Gesamtsummen sowohl des Teilhaushaltes als auch des Gesamthaushaltes wurden dennoch korrekt ausgewiesen. Diese Fehldarstellung wurde durch unterjährige Verschiebung der Produkte zwischen den Teilhaushalten verursacht und wird bei der Haushaltsplanung für 2019 korrigiert.

 

 

6.3.5 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung

         Haushaltskonsolidierung – freiwillige Leistungen

Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation ist die Berücksichtigung der für die Straßenunterhaltung notwendigen Mittel im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt derzeit nicht im vollen Umfang möglich. Oberstes Ziel ist jedoch weiterhin, durch eine verstärkte Aufgabenkritik Haushaltsmittel durch die Reduzierung bzw. Einstellung von freiwilligen Aufgaben freizumachen. Die freiwilligen Leistungen werden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes laufend an die Kommunalaufsicht gemeldet.

 

 

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Anlagen

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