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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0067/18-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion beantragt unter Einbeziehung der Landesschulbehörde zu prüfen, an welchen Grundschulen wie im Kerncurriculum festgelegt Schwimmunterricht erteilt wird. Im Folgenden werden auch noch einmal die Verantwortlichkeiten dargestellt:

 

Landesschulbehörde

In die Zuständigkeit der Landesschulbehörde fällt die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Lehrkräften, um die Vorgaben im Lehrplan erfüllen zu können.

 

Im Runderlass des MK vom 01.10.2011 zum Sportunterricht sind die Kompetenzen, die von den Grundschülern erreicht werden sollen, wie folgt definiert:

 

Erwartete Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler

Am Ende des vierten Schuljahrganges

Die Eigenschaften des Wassers für das sichere Bewegen im Wasser nutzen

-Eine Hockschwebe und eine Sinkschwebe im stehtiefem Wasser ausführen

Sich schwimmend im Wasser fortbewegen

-Mindestens 5 Minuten sicher in einer beliebigen Schwimmlage vorwärts oder rückwärts in tiefem Wasser schwimmen

Tauchen und Springen

-Zwei unterschiedliche Sprünge vom Startblock oder Einmeterbrett präsentieren

-nach beidfüßigem Abdruck vom Beckenrand unter Wasser durch einen Reifen gestreckt gleiten

Öffentliche Schwimmbäder den Regeln entsprechend nutzen

- Die hygienisch notwendigen Maßnahmen selbstständig umsetzen

- die Baderegeln erklären und einhalten

 

 

Frau Carstensen von der Landesschulbehörde hat auf Anfrage erklärt, dass ihres Wissens nach allen Grundschulen daran gelegen ist, dass die Kinder die Schwimmbefähigung erlangen. Falls keine Lehrkraft mit der erforderlichen Qualifikation zur Verfügung steht, beraten die Dezernenten die Schulen dahingehend, entsprechende Lehrkräfte zu bitten, die Qualifikation nachzuholen.

 Zurzeit wird laut Abfrage an 2 Grundschulen im Schuljahr 2017/18 aufgrund mangelnder personeller Ressourcen (fehlende Fachlehrer mit Schwimmbefähigung) und Zeitproblemen (zeitaufwändige Anfahrt mit dem Linienbus) gar kein Schwimmunterricht erteilt. An den anderen 13 Grundschulen wird wie im Curriculum vorgesehen Schwimmunterricht angeboten.

 

Auf Basis der Abgänge aus Klasse 4 zum Ende des Schuljahres 2016/17 haben die Grundschulen ermittelt, wie viele Kinder die im Lehrplan vorgesehene Schwimmfähigkeit erreicht haben. Insgesamt sind zum Schuljahresende 584 Kinder aus der Klasse 4 abgegangen. Hiervon konnten ca. 77 % entsprechend der Vorgaben schwimmen. Die beiden Schulen, die keinen Schwimmunterricht anbieten, konnten keine Angaben zur Schwimmfähigkeit der Kinder machen.

 

 

Schwimmerquote der Abgänge aus Schuljahr 2016/17

100%

2 Grundschulen

80-99 %

5 Grundschulen

50-79 %

5  Grundschulen

unter 50%

1 Grundschule

Kein Unterricht/keine Angabe

2 Grundschulen

 

 

Schulträger

Hallenzeiten im Schwimmbad können von Seiten des Schulträgers grundsätzlich angeboten werden, auch wenn nicht immer alle Wunschtermine der Schulen berücksichtigt werden können.

 

Die Verwaltung trägt zunächst die erforderlichen Beförderungskosten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler am Schwimmunterricht für die Fahrten von der jeweiligen Grundschule zum Schwimmbad mit dem Linienbus in voller Höhe. Im Rahmen der Schülerbeförderung erstattet der Landkreis 50 % der Fahrtkosten an die Stadt Celle sofern der Unterricht in die erste oder letzte Schulstunde fällt.

 

In Einzelfällen wurden bereits in der Vergangenheit Fahrten der Grundschüler/-innen einer Grundschule zum Hallenbad mit Kleinbussen durch ein Taxiunternehmen finanziert, da der Transport mit dem Linienbus zu zeitaufwändig war. Die Taxifahrten wurden durch die Schule bzw. den Elternverein selbst organisiert. Anfallende Fahrtkosten wurden bis zur Höhe der Linienbuskosten durch die Stadt Celle übernommen.

 

 

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Anlagen

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