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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0006/18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anregungen des Antrages wurden geprüft, sie werden in den Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Verfahren werden weitergeführt.

 

Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Das Ziel der Planungen ist die Errichtung von Aufschüttflächen für unbelastete zu brechende Güter und zu siebende Böden sowie die Errichtung einer Betriebsfläche für eine temporäre mobile Brechanlage. Im gleichen Zuge soll die auf dem Grundstück Braunschweiger Heerstraße 115 in ähnlichen Umfang bestehende und betriebene Anlage nach der Bundesimmissionsschutzverordnung aufgegeben werden und danach nur noch auf dem neuen Standort in Klein Ottenhaus betrieben werden.

 

Auch an Standorten im Bleckenweg und im Bruchkampweg in Altencelle werden ebenfalls mobile Brechanlagen temporär eingesetzt, ohne dass die Bodenschwingungen Nachbargrundstücke in Altencelle beeinträchtigen.

 

Selbstverständlich ist die Einhaltung der Immissionsvorschriften anhand eines schalltechnischen Gutachtens im Zuge der Bauleitplanungen nachzuweisen. Gleiches wurde auch von dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle, das ansonsten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhoben hat, im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung empfohlen.

 

Nach Prüfung des Abwägungsmaterials soll eine Beschlussvorlage über die Aufstellung und Auslegung der Bauleitplanungen in Verbindung mit dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem Rat der Stadt Celle vorgelegt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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