Beschlussvorlage - AN/0048/18-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion "Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Land Niedersachsen konkrete Pläne zu erarbeiten, mit deren Maßnahmen Wölfe aus der unmittelbaren Nähe zu Siedlungen vergrämt werden können"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Beteiligt:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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06.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 05.03.2018 an den Niedersächsischen Umweltminister und dessen Antwortschreiben vom 22.04.2018 eine ausreichende Grundlage für den geordneten Umgang mit Wolfsmeldungen im Stadtgebiet von Celle gegeben ist und beauftragt die Verwaltung, vom NLWKN den Status von das Stadtgebiet betreffenden Wolfsmeldungen regelmäßig abzufragen und dem Fachausschuss hierzu jährlich zu berichten.
Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Bereits im Vorfeld der formellen Zuweisung des Antrags in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste (Sitzung des VA vom 06.03.2018, TOP 9.3) ist der Niedersächsische Umweltminister vom Oberbürgermeister zur Thematik der Wolfssichtungen in einigen Ortsrandlagen des Stadtgebiets angeschrieben worden (vgl. Sitzung des VA vom 06.03.2018, Anlage zu TOP 8).
Mit Schreiben vom 22.04.2018 (Anlage 1) hat das Ministerium eine eingehende Antwort übermittelt und dabei insbesondere auch das einheitliche Vorgehen in Niedersachsen erläutert.
Betont wurde dabei die Einigkeit im Ziel, die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen und gleichzeitig für einen verantwortungsbewussten und sachlichen Umgang mit dem Wolf zu werben.
Zum einen soll zur Erreichung dieses Ziels das Wolfs- und Wildtiermanagement in Niedersachsen kontinuierlich weiterentwickelt werden, zum anderen eine artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für Maßnahmen der Vergrämung und (im Extremfall) der Entnahme (gezielte Tötung) von "problematischen" Wölfen auf den Weg gebracht werden.
Andererseits hat das Ministerium klargestellt, dass das Entlanglaufen eines Wolfs in Sichtweite von Ortschaften oder Einzelgehöften als solches noch kein Grund für eine Vergrämung oder Entnahme sein kann, zumal unklar bliebe, wie in der freien, nicht durch Sperranlagen segmentierten Landschaft die Bewegung von Wildtieren wirksam eingeschränkt werden könnte.
Im Einzelfall ist es zur schnellen Gewinnung einer Erkenntnis- und Entscheidungslage wichtig, dass auffällige Beobachtungen, möglichst mit Fotodokumentation, unverzüglich an das Wolfsmanagement:
wolfsbuero@nlwkn-h.niedersachsen.de
bzw.
https://www.wolfsmonitoring.com
gemeldet werden.
Hierzu steht die Zusage des Ministeriums, nach der alle bekannten Sichtungen bewertet und entsprechende Folgemaßnahmen abgeleitet werden. So wurde z.B. die Entnahme des Problemwolfs "Kurti" im April 2016 auf Grundlage qualifizierter Nachweise mit Foto- bzw. Videodokumentation innerhalb weniger Tage entschieden und umgesetzt.
Unter Berücksichtigung des etablierten Wolfsmanagements ist derzeit für das Stadtgebiet weder ein Bedarf noch die realistische Möglichkeit erkennbar, abweichende Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.
