Mitteilungsvorlage - MV/0150/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt als Steuerschuldnerin Zwischenbericht •Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht •Einführung eines Tax Compliance Management Systems
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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14.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Mit Beschlussvorlage BV/0305/16 hat die Verwaltung erstmals über anstehende Veränderungen bezüglich der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit Fragen des organisatorischen Umgangs mit steuerlichen Anforderungen informiert.
Der Rat hat darauf basierend beschlossen, das neue Umsatzsteuerrecht im Rahmen des Optionsrechts ab dem 01.01.2021 anzuwenden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Tax Compliance Management System (TCMS) aufzubauen.
Hierzu wird folgender Zwischenbericht vorgelegt:
- Die neue Rechtslage
Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde die durch den bisherigen § 2 Abs. 3 UStG stark beschränkte Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand deutlich erweitert. Grundsätzlich ist die öffentliche Hand immer dann steuerpflichtig, wenn mindestens eine der nachfolgenden Fragen bejaht wird:
Handelt es sich um eine wirtschaftliche Betätigung?
Darf es ein Dritter anbieten?
Wäre ein Dritter außerhalb der Verwaltung umsatzsteuerpflichtig?
Dies gilt damit neben jeder wirtschaftlichen Betätigung insbesondere für die bisher steuerfreie Vermögensverwaltung, kann aber aufgrund der restriktiven Ausnahmen des § 2b UStG auch in Fällen der interkommunalen Zusammenarbeit greifen.
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 16.12.2016 einen ersten Anwendungserlass zu der Auslegung der Regelungen des § 2b UStG veröffentlicht hat, zeigt sich bei eingehender Betrachtung einer Vielzahl von Sachverhalten, dass diese nach wie vor nicht eindeutig geklärt werden können.
Insbesondere durch Anfragen der kommunalen Spitzenverbände an die Finanzverwaltungen wird aktuell eine Klärung von verschiedenen Themen im großen Umfang angestrebt.
Bereits jetzt werden daher bei Vertragsabschlüssen, die über den 31.12.2020 hinaus wirken, die steuerlichen Aspekte umfassend geprüft und berücksichtigt.
- Stadt als Steuerschuldnerin
Die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht und die Einführung eines Tax Compliance Management Systems erfordern in allen Kommunen zusätzliche personelle Ressourcen. Bei der Stadt Celle gelingt es zurzeit noch durch Aufgabenumverteilung ohne zusätzliche Stellen auszukommen. Derzeit wird die Aufgabe Stadt als Steuerschuldnerin mit einem Stellenumfang von 1,5 Stellen bearbeitet.
Für die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht erfolgt in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme aller Tätigkeiten der Verwaltung, bei denen Erträge generiert werden bzw. die in sonstiger Hinsicht umsatzsteuerrechtlich relevant sein können. Nach Schulung im Juni 2018 sowie ständiger Unterstützung seitens FD 20 erfolgt die Bestandsaufnahme durch dezentrale Ansprechpartner in den einzelnen Fachdiensten.
Im Anschluss übernimmt FD 20 die Auswertung und steuerliche Wertung. Hier steht ein steuerlicher Berater zur Seite, um insbesondere die einleitend erläuterten ungeklärten Fälle bewerten zu können.
Die Erfassung des Status Quo soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
- Einführung eines Tax Compliance Management Systems
Weiterhin soll bis Mitte 2020 eine Optimierung der steuerlich relevanten Vorgänge im Hinblick auf Steuergestaltung und Steuervermeidung sowie die organisatorische Umsetzung erfolgen, so dass mit Beginn der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2021 sämtliche Voraussetzungen für den Einstieg in die neue Umsatzbesteuerung geschaffen sein werden.
Die Umsetzung in organisatorischer Hinsicht (Klärung von Verantwortlichkeiten, dauerhaftes Schulungskonzept, Kontrollregularien u. ä.) wird auf Basis der im Rahmen der Umstellungsarbeit gewonnenen Erkenntnisse erstellt und implementiert.
Dies stellt einen wesentlichen Aspekt des Tax Compliance Management Systems dar.
