Beschlussvorlage - BV/0154/18
Grunddaten
- Betreff:
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91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Gewerbliche Bauflächen an der Hohen Wende" - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)- Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Hehlentor
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Anhörung
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13.06.2018
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:1,5 km
Größe des Plangebietes:ca. 10,7 ha
geplante Nutzungen:Gewerbliche Bauflächen
Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte im Jahr 2012 ist die militärische Nutzung des Kasernenareals an der Hohen Wende weggefallen, womit die städtebauliche Entwicklung des insgesamt ca. 30 ha großen Areals wieder durch die kommunale Planungshoheit vorgegeben wird. Neben der beabsichtigten Verlagerung des städtischen Bauhofs auf den westlichen Teilbereich, wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) für die Liegenschaft aufgestellt. Dieses wurde am 21.05.2015 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Für den ca. 10,7 ha großen westlichen Teilbereich der ehemaligen Kaserne soll nun im Vollzug des Entwicklungskonzeptes der Flächennutzungsplan der Stadt Celle angepasst werden. Inhalt der Planung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen für diese Hälfte des ehemals militärisch genutzten Kasernenareals an der Hohen Wende, sowie die westlich daran anschließenden Teilflächen. Ebenfalls erfolgt die Darstellung des westlich angrenzenden militärischen Kriegsgräberfeldes als Grünfläche (Friedhof). Die südlich an den Änderungsbereich anschließenden Sonderbauflächen sind im Rahmen der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Gewerbeflächen Hohe Wende“ zur Realisierung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Celle "Erweiterung der Fa. Luhmann" für eine zukünftige Darstellung als gewerbliche Baufläche vorgesehen.
Für den mittleren Teilbereich des Plangebiets wurde am 20.12.2013 der Aufstellungsbe-schluss für den Bebauungsplan Nr. 149 der Stadt Celle "Hohe Wende / West" gefasst, dessen Inhalt die Schaffung der verbindlichen bauleitplanerischen Festsetzungen für den Bauhof der Stadt Celle sein soll. Gleichzeitig werden darin weitere Gewerbegebietsflächen, sowie die Erschließung des ehemaligen Kasernenareals ausgewiesen. Die 91. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt hierbei im Parallelverfahren und wurde zu jenem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt, um der Konzeptionierung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung des Kasernenareals durch das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) nicht vorzugreifen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB haben vom 17.10.2017 bis zum 16.11.2017 stattgefunden. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Anlagen
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