Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0136/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Dem Entwurf der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Groß Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 3,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 12,0 ha

geplante Nutzungen:Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen

 

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Die letzten Neubaugebiete, die in Celle ausgewiesen worden sind, sind mittlerweile größtenteils bebaut, sodass nun aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden sollen. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten.

 

Der Geltungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle umfasst eine ca. 12 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen. Der Änderungsbereich schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch die Straße „Zur Hasselklink“, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

 

Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH  überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Straße „Zur Hasselklink“ ist im Flächennutzungsplan als Straßenverkehrsfläche dargestellt und damit als eine Hauptverkehrsstraße eingestuft. Wohn- bzw. Mischgebiete sind aus dieser Darstellung nicht zu entwickeln.

Im Zuge der 99. Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH „Wohngebiet Im Tale“ durchgeführt wird, soll die Darstellung des Plangebietes von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen geändert werden.

 

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Wohngebietes Im Tale, das im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden soll, beinhaltet etwa 100 bis 110 Baugrundstücke. Durch die Bildung unterschiedlicher Cluster mit jeweils variierenden Festsetzungen wird ein breites Spektrum an Bauwünschen abgebildet und zugleich ein städtebaulich harmonisches Baugebiet vorbereitet.

 

Das neue Wohngebiet wird durch mehrere Planstraßen erschlossen, die an drei Stellen an die Kreisstraße 78 (Zur Hasselklink) anschließen. Ein durch den zentralen Grünzug verlaufender Fuß- und Radweg wird über das Plangebiet hinaus langfristig weitere Baugebiete mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs („Allercenter“) und der Innenstadt sowie untereinander verbinden.

 

Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Durch die Flächennutzungsplanänderung selbst entstehen keine Kosten. Mit der Änderung werden jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen geschaffen, bei deren Planung und Umsetzung Kosten u.a. für den Ausbau der internen Erschließungsstraßen, der Infrastruktureinrichtungen und Kompensationsmaßnahmen anfallen. Investitionen in Infrastruk­turmaßnahmen werden durch die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung ausgelöst und werden dann entsprechend in den Haushalt der Stadt Celle eingestellt. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüber.

 

Auswirkung für Integration: nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...