Beschlussvorlage - BV/0137/18
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohngebiet Im Tale" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.06.2018
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Groß Hehlen
Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 3,4 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 13,0 ha
geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Die letzten Neubaugebiete, die in Celle ausgewiesen worden sind, sind mittlerweile größtenteils bebaut, sodass nun aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden sollen.
Der Geltungsbereich Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle umfasst eine ca. 13 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen. Der Geltungsbereich schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe sowie landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Straße „Zur Hasselklink“ ist im Flächennutzungsplan als Straßenverkehrsfläche dargestellt und damit als eine Hauptverkehrsstraße eingestuft. Wohn- bzw. Mischgebiete sind aus dieser Darstellung nicht zu entwickeln.
Im Zuge der 99. Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH „Wohngebiet Im Tale“ durchgeführt wird, soll die Darstellung des Plangebietes von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen geändert werden.
Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Wohngebietes Im Tale beinhaltet etwa 100 bis 110 Baugrundstücke. Durch die Bildung unterschiedlicher Cluster mit jeweils variierenden Festsetzungen wird ein breites Spektrum an Bauwünschen abgebildet und zugleich ein städtebaulich harmonisches Baugebiet entstehen.
Das neue Wohngebiet wird durch mehrere Planstraßen erschlossen, die an drei Stellen an die Kreisstraße 78 (Zur Hasselklink) anschließen. Ein durch den zentralen Grünzug verlaufender Fuß- und Radweg wird über das Plangebiet hinaus langfristig weitere Baugebiete mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs („Allercenter“) und der Innenstadt sowie untereinander verbinden.
Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Aufstellung des Bebauungsplans an sich löst nur die Planungskosten aus (z.B. Gutachten). Die mit „*“ markierten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen entstehen erst bei der Durchführung des Bebauungsplans.
Für den Erwerb der Grundstücke sind bereits Kosten angefallen (s. BV/0241/17).
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
IV | |||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
außerordentlicher Ertrag (über Buchwert) Grundstücksverkauf | Gutachten | 14.000 | |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
-14.000 | ||
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
IV | 111220, 541000 | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
Kaufgeld Grundstücksverkäufe | * |
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Erschließungsbeiträge (90% Anliegeranteil) | * | Aufwand Erschließung (Straße und Grünflächen) | * |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
Investitionsmaßnahmen werden erst bei Realisierung des Bebauungsplans durchgeführt. Nachstehende Angaben beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme (bis einschl. Straßenendausbau).
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Projektverantwortlicher (Dezernent): | Herr Kinder |
Höhe der geplanten Auszahlungen: | siehe „*“ |
Geplante Projektdauer: | ca. 3 Jahre |
Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: | Mitte 2021 |
Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): | Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben sich erst nach Durchführung des Bebauungsplans |
Anmerkungen:
s. oben
Auswirkung für Integration: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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372,7 kB
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