Mitteilungsvorlage - AN/0235/17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion "Anfrage zur Fortschreibung des Rahmenplanes für die Weiterentwicklung des Gebietes der Allerinsel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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17.05.2018
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14.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Seitens der durch die SPD Fraktion gestellten Fragen antwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Sind bei der Fortschreibung des Rahmenplanes die o.g. Unterlagen berücksichtigt worden, und welche Gründe gab es für die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung der Unterlagen?
Die Unterlagen zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen (SEKW) wurden für die Stadt Celle und die Allerinsel insoweit berücksichtigt, als auf der Allerinsel - vorbereitet durch die Rahmenplanung und deren nun vorgelegter Fortschreibung - die Voraussetzungen für die Deckung eines entsprechenden Wohnungsangebotes geschaffen werden soll. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung des Wohnraumangebotes auf der Allerinsel trifft das aktuell vorliegende SEKW jedoch nicht und kann insoweit auch keine weitergehende Berücksichtigung finden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt hierzu im Anschluss an den Beschluss der Fortschreibung des Rahmenplans.
2.Sind die Unterlagen überhaupt noch zeitgemäß, vor dem Hintergrund des Zustroms von Flüchtlingen auch nach Celle?
Die Unterlagen des SEKW bedürfen aufgrund der jüngeren Entwicklungen am Wohnungsmarkt einer Überarbeitung und Aktualisierung. Die Berücksichtigung von Flüchtlingen stellt dabei nur ein Aspekt unter vielen dar.
3.Plant die Stadt eine Fortschreibung des SEKW, um die neuen Erkenntnisse ggfls. Bei der Entscheidung zum Rahmenplan berücksichtigen zu können?
Die Stadt plant die Fortschreibung des SEKW und dessen Weiterentwicklung zum Wohnraumversorgungskonzept. Ein entsprechender Auftrag ist hierfür erteilt und die notwendigen Arbeiten werden ab Januar 2018 durch das beauftragte Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Stadt Celle durchgeführt. Siehe hierzu auch die Beantwortung des Antrages Nr. 0276/17.
4. Wieviel Wohnungseinheiten entfallen durch das Verwaltungsgebäude, welches zur Abgrenzung der Wohnungen zum Schützenplatz geplant ist?
Eine Anzahl von Wohnungen, welche durch das Verwaltungsgebäude entfallen wurde nicht ermittelt, weil an dieser Stelle die Einrichtung einer Büro- oder Dienstleistungsnutzung aus Gründen einer geeigneten Nutzungszuordnung als sinnvoll angesehen wird.
5. Ist es möglich, durch die Erhöhung der Anzahl der zulässigen Geschosse in den einzelnen Gebäuden die Anzahl der geplanten Wohnungen zu erhöhen, und wie schätzt die Verwaltung diese Möglichkeit ein?
Grundsätzlich ist es möglich die Anzahl der Wohnungen durch die Erhöhung der Anzahl der zulässigen Geschosse zu erhöhen. Beachtet werden sollte dabei aber, dass sich die Erhöhung in städtebaulich verträglicher Weise umsetzen lässt und begrenzende Faktoren, wie die auf den jeweiligen Baugrundstücken erforderliche Einstellplätze in ausreichendem Maße gegeben sein müssen. Diese Aspekte müssen in den Planungsschritten, die dem Beschluss der Rahmenplanung folgen berücksichtigt werden.
6.Ist es, möglich durch eine Verdichtung der Bebauung auf den verbleibenden Wohngrundstücken die Anzahl der Wohnungen zu erhöhen, und wie schätzt die Verwaltung diese Möglichkeit ein?
Mit der Überarbeitung des Rahmenplans sind im Bereich Allerinsel inklusive Speicherstraße rund 520 Wohneinheiten vorgesehen. Damit ist eine städtebaulich sinnvolle Auslastung bzw. Verdichtung gegeben. Eine weitere Verdichtung der geplanten Wohnbebauung auf der Allerinsel hält die Verwaltung nicht für sinnvoll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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