Beschlussvorlage - AN/0178/17-2
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion "Überprüfung der Dezernatsstruktur (mögliche Reduzierung von vier auf drei Dezernate)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat I
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.06.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
- die Reduzierung der Fachdezernate von vier auf drei einschließlich der Zuordnung der wesentlichen Aufgabenbereiche auf die Fachdezernate gem. Anlage 1,
- dass der Antrag Nr. 178/17 inhaltlich behandelt und formal erledigt ist,
- die Stelle der Stadträtin/des Stadtrates entsprechend der Anlage 3 öffentlich auszuschreiben.
Sachverhalt:
Die Leitung des Dezernates ll - Bildung, Jugend, Integration und Bürgerservice - ist seit dem 24.05.2017 unbesetzt. Die zeitnahe Nachbesetzung ist seinerzeit aufgrund von anstehenden Strukturüberlegungen ausgesetzt worden. Bis zur endgültigen Entscheidung wurden die Verantwortlichkeiten auf die übrigen Dezernatsleitungen übertragen (s. a. MV Nr. 0178/17-1).
Durch die mittlerweile seit einem Jahr andauernde Vertretung konnte die Verwaltung ausreichend Erfahrungen mit der Aufgabenwahrnehmung durch drei Dezernate sammeln. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Leitung der Verwaltung mit drei Dezernentenfunktionen neben dem Oberbürgermeister gut funktioniert.
Bei Reduzierung der Dezernate werden die wesentlichen Aufgabenbereiche in Zuständigkeit des Rates wie folgt zugeordnet (Anlage 1):
Dezernat IFinanzen und Inneres
Dezernat IISoziales und Kultur
Dezernat IIIBauen und Umwelt
Im Vergleich zur bisherigen Struktur werden die Dezernatsaufgaben Bildung, Jugend, Integration und Bürgerservice mit dem Dezernat Kultur zusammengefasst. Insbesondere für die Aufgaben Schule und Sport werden durch die Zusammenlegung mit dem Bereich Kultur Synergieeffekte erwartet.
Die Ausprägung der unter der Dezernatsebene abzubildenden Verwaltungsgliederung obliegt nach § 85 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) dem Oberbürgermeister. Es ist vorgesehen, stellenneutral Fachbereichsleitungen an der Schnittstelle zwischen strategischer Verwaltungsleitung und operativer Aufgabenerledigung einzuführen. Dies geschieht unabhängig von der Zusammenlegung.
Das Fehlen einer – in anderen Verwaltungen regelmäßig vorhandenen – mittleren Managementebene führt zu einer erhöhten Arbeitsbelastung in den Dezernatsfunktionen. Damit einher geht eine zunehmende Priorisierung funktionsbezogener strategischer Arbeitsschwerpunkte zugunsten des operativen Bereiches. Dem soll entgegengewirkt werden, um eine möglichst effiziente Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können.
Innerhalb der vom Rat oben vorgegebenen Dezernatsstruktur ist beabsichtigt, das (zukünftige) Dezernat II gemäß Anlage 2 zu organisieren.
Damit werden folgende Kernziele verfolgt:
- Entlastung der Dezernatsebene von operativen Tätigkeiten: Bereits in der gewachsenen Struktur nimmt die Dezernatsebene eine Vielzahl von Tätigkeiten war, die operativen Charakter haben. Im Ergebnis traten die strategischen Elemente der Verwaltungsführung in der Priorisierung zurück.
- Zugleich stellt dieses Gliederungsmodell einen wichtigen Baustein der Personalentwicklung dar. Die Schaffung einer Führungsebene im mittleren Management, die dem von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) präferierten Organisationsmodell entspricht, bietet mit Blick auf das aktuelle Personaltableau den bisherigen Fachdienstleitungen, den Absolventen der Führungskräfteentwicklung oder auch Beamtinnen und Beamte mit einer Masterausbildung im kommunalen Verwaltungsmanagement optimierte berufliche Perspektiven. Diese Gruppen haben die Möglichkeit – anders als bisher – Stellen des höheren Dienstes zu besetzen. Hochqualifizierte und motivierte Menschen können an die Stadtverwaltung gebunden werden. In den aktuellen Zeiten, in der die nachfragende Konkurrenz unter den Kommunen hoch ist, ist die Schaffung beruflicher Perspektiven unerlässlich.
- Die Beschlussvorlage Nr. AN/0027/18-1, „Steigerung der Attraktivität der Mitarbeit in der Stadtverwaltung“ dokumentiert dazu ergänzend: So mangelt es an Möglichkeiten einer konkurrenzfähigen Dotierung und an Aufstiegschancen. Wiederholt mussten Stellen für Führungspositionen mehrfach ausgeschrieben werden. Bedingt durch den Fachkräftemangel war die Bewerberlage häufig begrenzt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit sollen deshalb die Stellen der Fachbereichsleitungen der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemaliger höherer Dienst) zugeordnet werden.
- Auch der Führungskräftenachwuchs wird von der neuen Struktur profitieren: Bedarfsweise werden unterhalb der oben beschriebenen Ebenen Abteilungen in den Fachdiensten eingerichtet. Diese Leitungsfunktionen auf der unteren Managementebene dienen dem „training on the job“ und sind der Start in eine weitere Führungskarriere. Die Überlegungen zu möglichen Abteilungen sind noch nicht abgeschlossen, liegen aber in der kommunalrechtlichen Entscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters.
Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates
Der Entwurf der Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates zur Leitung des Dezernats Soziales und Kultur liegt als Anlage 3 bei.
Auswirkungen der Neuorganisation auf den Stellenplan
Die Strukturänderung ist trotz der Einführung der Fachbereichsleitungen bezüglich der Anzahl der Stellen neutral; sie kann durch die Streichung einer Zulage sogar zu Einsparungen führen. Mittelfristig könnten in Abhängigkeit weiterer struktureller Änderungen evtl. KW-Vermerke entfallen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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195,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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37,1 kB
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