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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0382/17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Archivleitung zu beauftragen, die Bestände des Stadtarchivs auf dessen Zuständigkeit zu überprüfen und die ggf. dann ermittelten Archivalien an die Eigentümer bzw. zuständigen Stellen zu übergeben. In der Kulturausschuss-Sitzung am 13.11.2018 soll über den Sachstand berichtet werden

 

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Sachverhalt:

Zunächst einige Informationen zu den Pflichten eines Stadtarchivs:

Das Stadtarchiv ist das Informations-und Dokumentationszentrum der Stadt Celle. Gemäß seinen gesetzlichen Bestimmungen im Nds. Archivgesetz von 2004, den Ausführungsbestimmungen von 2006 und in der Archivsatzung von 2014 hat das Stadtarchiv die Aufgabe, städtisches Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten, denn jeder Bürger hat das Recht, Verwaltungshandeln nachzuvollziehen (§1 Abs. 1 NArchG). Darüber hinaus hat das Stadtarchiv laut Archivgesetz die Aufgabe stadtgeschichtliche Sammlungen zu bilden. Das Stadtarchiv ist ein wichtiger Ort der individuellen und kulturellen Identität seiner Bürger und leistet nachhaltige Kultur- und Gedächtnisarbeit. Vorrangig hat das Stadtarchiv aber rechtssichernde Aufgaben (§ 2 Abs. 2 NArchG).

Solange analoge Akten in der Verwaltung entstehen, müssen diese im Entstehungszustand laut Archivgesetz (§ 3 Abs. 1 u. 2) übernommen werden. Eine nachträgliche Ersatzverfilmung stellt die Rechtssicherheit der Akten in Frage, weil eine Manipulierung möglich ist.

 

 

Die Archivleitung bemüht sich seit einiger Zeit darum, Bestände an andere Einrichtungen abzugeben. Bislang liegen folgende Ergebnisse vor:

Die Niedersächsische Landesarchivverwaltung hat die Übernahme der Archivalienbestände des Stadtarchivs Celle abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die dauerhafte Sicherung von Archivgut nach dem Niedersächsischen Archivgesetz eine Pflichtaufgabe der städtischen Verwaltung ist (§ 7 Abs. 1 NArchG).

Die Übernahme der im Stadtarchiv Celle bislang verwahrten Bestände aus staatlichen Provenienzen wie Landgestüt Celle (N 16) und die aus dem Nachlass des ehemaligen Stadtarchivaren Otto von Boehn übernommenen Akten der staatlichen Garten- und Schlösserverwaltung (N 1) an die staatliche Archivverwaltung sind kürzlich erfolgt. Es ist Grundprinzip der Archivarbeit, dass nur Archivalien mit Bezug zum eigenen Archivsprengel verwahrt werden und dies wird permanent beachtet.

Die Thaer-Bibliothek (Eigentümer Albrecht Thaer-Gesellschaft) ist seit November 1991 im Archivmagazin in Westercelle untergebracht, vorher in der Stadtbibliothek. Das Stadtarchiv bemüht sich schon seit längerem um einen anderen Aufbewahrungsort der Bibliothek. Die Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen ist zur Übernahme und Betreuung der Bestände bereit. Ein Interesse an der von Medizinalrat Langerhans an die Stadt Celle vererbten Goethe-Büchersammlung besteht dort allerdings nicht.

Die historische Schulbibliothek Ernestinum ist Bestandteil der Präsenzbibliothek des Stadtarchivs und für die Arbeit des Stadtarchivs unabdingbar notwendig. Dass Haesler-Archiv setzt sich aus städtischen Akten, Fotos und Plänen sowie aus dem durch die Stadt Celle angekauften Teilnachlass Haesler zusammen. Darüber hinaus befinden sich als Leihgabe Sammlungsstücke aus dem Eigentum von Dr. Haack in diesem Archiv. Alle Archivalien sind in einem themenbezogenen Findbuch zusammengefasst.

 

Grundsätzlich ist verwaltungsseitig die Notwendigkeit erkannt, wegen der räumlichen Kapazitäten des Celler Stadtarchivs nur das unbedingt erforderliche bzw. gesetzlich vorgeschriebene Archivgut zu bewahren. Die Bemühungen des Entsammelns werden fortgeführt.

 

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Anlagen

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