Beschlussvorlage - BV/0165/18
Grunddaten
- Betreff:
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Neubesetzung von Fachausschüssen und Änderung bei der Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Rates in wirtschaftliche und andere Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.06.2018
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt die im Sachverhalt dargestellten Veränderungen bei der FDP-Fraktion durch Beschluss fest.
b) Die im Sachverhalt aufgeführten Umbesetzungen in den Ausschüssen und genannten Neubesetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 u. 6 NKomVG durch Beschluss fest.
Sachverhalt:
Herr Harald Range ist verstorben. Bezüglich des Sitzverlustes ist ein Feststellungsbeschluss des Rates nicht erforderlich.
Nächste Ersatzperson für Herrn Range ist aufgrund der Feststellung des Gemeindewahlausschusses Herr Dr. Andreas Mercier, Fritzenwiese 3, 29221 Celle. Der Genannte hat die Wahl bereits angenommen.
a) Ratsvorsitzender Joachim Falkenhagen und Ratsherr Dr. Andreas Mercier bilden zukünftig die FDP-Fraktion. Der Vorsitzende dieser Fraktion ist Ratsvorsitzender Joachim Falkenhagen. Sein Stellvertreter ist Ratsherr Dr. Andreas Mercier. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Martin Tietje, der nicht Mitglied des Rates ist.
a) Im Zuge der o. g. Veränderungen sind bei diversen Fachausschüssen und unbesoldeten Stellen gleicher Art folgende Neubesetzungen vorzunehmen:
Jugendhilfeausschuss Dr. Andreas Mercier
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste: Dr. Andreas Mercier
Kulturausschuss: Joachim Falkenhagen
Vorstand Haesler Stiftung:Joachim Falkenhagen
Hinweis:
Erst der neue Feststellungsbeschluss des Rates gemäß § 71 Abs. 5 u. 6 NKomVG bewirkt die o. g. Änderungen der Ausschussbesetzungen und Besetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art. Bis dahin gelten die bisher getroffenen Regelungen und Besetzungen.
