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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0376/16-5

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die zur Fortführung des Projektes „Bauhof“ erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 967.000 € in den Haushalt 2019/2020 einzustellen und die Durchführung der im Sachverhalt erläuterten Planungen (Pos. 1 bis 4).

 

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Sachverhalt:

Bezugnehmend auf die BV/0376/16-3 und die BV/0376/16-4 haben sich im weiteren Planungsverlauf neue Erkenntnisse mit Auswirkungen auf den finanziellen Gesamtbedarf des Projektes „Umbau des Kasernengeländes „Hohe Wende“ zum Bauhof“ ergeben.

 

 

Folgende Erkenntnisse erfordern die Erhöhung der derzeitigen Finanzmittel:

 

 

Position 1:

Seitens des AG wurde eine örtliche Überprüfung des vorhandenen Asphalts im Zuge der weiterführenden Untersuchungen des Geländes, mittels Bohrkerngerät am 13.02.2018 durchgeführt. Das Gutachten der OFD vom 01.08.2014 zur Untersuchung der Schadstoffbelastungen des Asphalts, hatte eine ca. 17 cm starke Asphaltschicht dargestellt. Die nun weiterführende Untersuchung hat die Tragfestigkeit an wesentlich mehr Stellen ermittelt und es wurde dabei festgestellt, dass überwiegend Asphalttragschichten von ca. 3 – 5 cm vorherrschen. Unter der 3 - 5 cm starken Altasphaltschicht wurden Setzpacklagen und Rüttelschotter festgestellt. Die neuen Erkenntnisse beeinflussen maßgeblich die Empfehlung zum Umgang mit der Alt-Asphaltfläche. Aufgrund der Erkenntnisse vom 13.02.2018 liegt eine Grundlagenänderung für die Planung vor. Der Alt-Asphalt muss, um eine entsprechende Gefällesituation zur Ableitung von Niederschlagswasser herzustellen, nunmehr aufgrund seiner aufbaubedingten, nicht ausreichenden Tragfähigkeit in den Randbereichen zu den Fahrzeughallen A (ehem. G3) und C (ehem. G5) ausgebaut und neu hergestellt werden und in der verbleibenden Fläche mit einem tragfähigen Aufbau überbaut werden. Hierfür wird ein Mehrbedarf in Höhe von 850.000 € geschätzt.

 

 

Position 2:

Um Baumaschinen, wie z. B. Walzen, Gabelstapler, Rüttelplatten, Gussasphaltkocher usw. und Gerätschaften wie Kettensägen, Freischneider, Aufbruchhammer und dergleichen, mit Kraftstoff zu versorgen, ist im Raum- und Funktionsprogramm des Bauhofs eine Tankstelle vorgesehen. Durch die untere Wasserbehörde wird entgegen der ersten Planungen der Einbau eines zusätzlichen Abscheiders gefordert. Diese Ausführung stellt nach einem intensiven Austausch mit den Fachleuten der unteren Wasserbehörde die wirtschaftlichste Lösung dar. Für den zusätzlichen Abscheider wird ein Mehrbedarf in Höhe von 35.000 € geschätzt.
(Diese Position würde ebenfalls bei anderen Standortvarianten erforderlich.)

 

 

Position 3:

Zur Verringerung der Bewirtschaftungskosten, Schonung der Trinkwasserressourcen und hinsichtlich der Trinkwasserhygiene in den Gebäuden, empfiehlt der Generalplaner die Herstellung eines Brunnens zur Grundwassernutzung, um z. B. die Fahrzeuge für Bewässerung und Straßenreinigung zu befüllen und die Waschhalle nebst Waschplatz damit zu betreiben. Der geschätzte Mehrbedarf liegt bei 17.000 €.

(Diese Position würde ebenfalls bei anderen Standortvarianten erforderlich.)

 

 

Position 4:

Zur Verringerung von Heizenergiekosten und aus Sicht des Klimaschutzes soll eine Hackschnitzelanlage installiert werden. Diese kann unter anderem auch mit anfallendem eigenem Baumschnitt betrieben werden. Der Mehrkostenanteil für die Hackschnitzelanlage beläuft sich auf 65.000 €.

 

Für die oben erläuterten Positionen ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 967.000 € brutto.

 

 

 

 

 

 

 

Damit liegen die Gesamtkosten für die Verlagerung der Bauhöfe bei 13.124.000 €.
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zu den Alternativen aus der damaligen Plausibilitätsprüfung (2013) zeigt deutlich auf, dass die Variante auf der Hohen Wende weiterhin die wirtschaftlichste ist.
 

Werden hierzu die nur am Standort Hohe Wende zu erzielenden „Sondereinnahmen“ durch die Veräußerungen der alten Liegenschaften sowie die nur für den Standort aktiv werdenden KIP Mittel hinzugerechnet, so ergibt ein deutliches Bild.

 

Tabelle 1: Grobe Projektkostenprognose „Kostenberechnung S3 (Generalplaner) nebst Mehrkostenbedarf“ zu Alternative 1 und 3 aus der Plausibilitätsprüfung (2013):

 

05/2018

Kostenberechnung S3 nebst Mehrkostenbedarf

- abzgl. KIP-Mittel (2.500.000 €)

- abzgl. angenommene Einnahmen durch Verkaufserlöse (1.434.500 €)

 

 

  9.189.500 €

 

 

0,0 %

3a aus 01/2013

Plausibilitätsprüfung - Vergleichende Studie von drei Varianten: Alternative 1 | Neuenhäuser Str. und Teilgrundstück Klärwerksgel.

- abzgl. angenommene Einnahmen durch Verkaufserlöse (978.000 €)

+ zzgl. Baukostensteigerung (4x 2 % + 2x 5 %)

 

 

16.879.819 €**

 

 

+ 84 %

3c aus 01/2013

Plausibilitätsprüfung - Vergleichende Studie von drei Varianten: Alternative 3 | Neuenhäuser Str. und Lüneburger Str.

+ zzgl. Baukostensteigerung (4x 2 % + 2x 5 %)

 

16.194.468 €**

 

+ 76 %

** Inklusive Investitionskosten von 50.000 € für Abscheider für Eigenverbrauchstankstelle und Brunnen zur Grundwassernutzung. Dies wäre bei allen Varianten erforderlich.

 

 

Ebenfalls zu beachten ist, dass sich das Projekt derzeitig noch gemäß DIN 276 im Stadium der Kostenberechnung befindet. Dies bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt von einem Toleranzrahmen von bis zu +/- 20 % auszugehen ist und sich noch deutlich andere Kosten nach den Ausschreibungsergebnissen ergeben können. Aufgrund der derzeitigen Baukonjunktur ist zu vermuten, dass die vorbenannten Ergebnisse eher teurer ausfallen könnten und somit die Möglichkeit besteht, dass das Projekt ggfs. noch weitere Kostensteigerungen verkraften muss.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

 

 

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

541100/0960132/7871056 Umstrukturierung Bauhof , Hochbau

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

967.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 967.000

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

Stadtbaurat Kinder

Höhe der geplanten Auszahlungen:

13.042.000 €

Geplante Projektdauer:

rd. 2,5 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

Ende 2020

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

kalkulatorische Kosten: 275.000 € (AfA: 145.000 €; kalk. Verzinsung: 130.000 €)

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

 

 

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