Beschlussvorlage - BV/0186/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung von Fachausschüssen und Änderung bei der Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Rates in wirtschaftliche und andere Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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23.08.2018
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt die im Sachverhalt dargestellten Veränderungen bei der SPD-Fraktion durch Beschluss fest.
b) Die im Sachverhalt aufgeführten Umbesetzungen in den Ausschüssen und genannten Neubesetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 u. 6 NKomVG durch Beschluss fest.
c) Der Rat stellt nach § 71 Abs. 10 NKomVG durch Beschluss fest, dass die Vorsitze und die stellvertretenden Vorsitze in den Ausschüssen des Rates grundsätzlich unverändert bleiben. Lediglich im Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration erfolgt eine Änderung dahingehend, dass die bisherige Vorsitzende (Ratsfrau Inga Marks) abberufen wird. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird Beigeordneter Reinhold Wilhelms den Vorsitz in diesem Gremium übernehmen.
Sachverhalt:
Ratsfrau Marks hat in der Sitzung des Rates am 20.06.2018 erklärt, dass sie zukünftig nicht mehr der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle angehören wird.
Nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG ist eine Neubesetzung der Ausschüsse sowie der unbesoldeten Stelle gleicher Art (Aufsichtsräte usw.) erforderlich wird, wenn
- die Zusammensetzung der Ausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Rates entspricht,
- ein Antrag zur Neubesetzung vorliegt.
Die SPD-Fraktion besteht zukünftig nur noch aus 11 Mitgliedern (bisher 12 Ratsmitglieder) und die Fraktion LINKE/BSG hat am 27.06.2018 einen schriftlichen Antrag gestellt, die derzeitigen Ausschussbesetzungen usw. zu überprüfen und ggf. neu zu besetzen. Somit liegen die unter Punkt 1 und 2 genannten Voraussetzungen vor.
Eine Vergleichsberechnung hat Folgendes ergeben:
- Die Besetzung des Verwaltungsausschusses bleibt unverändert.
- Bei den Ausschüssen und unbesoldeten Stellen gleicher Art gibt es nur bei den 9er-Gremien (d. h. 9 stimmberechtigte Ratsmitglieder) eine Veränderung. Die SPD-Fraktion verliert einen Sitz und die Fraktion LINKE/BSG bekommt jetzt einen stimmberechtigten Sitz (bisher ein Grundmandat). Dies betrifft folgende Ausschüsse:
a) Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
bisher für die SPD-Fraktion: - Bürgermeister Dr. Rodenwaldt
- Ratsherr Joachim Schulze
- Ratsherr Michael Rühe
bisher Grundmandat für die Fraktion LINKE/BSG: Ratsherr Oliver Müller
neu für die SPD-Fraktion: - Bürgermeister Dr. Rodenwaldt
- Ratsherr Joachim Schulze
stimmberechtigter Sitz für die Fraktion LINKE/BSG: Ratsherr Oliver Müller
b) Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
bisher für die SPD-Fraktion: - Ratsfrau Ute Rodenwaldt-Blank
- Beigeordneter Reinhold Wilhelms
- Ratsherr Patrick Brammer
bisher Grundmandat für die Fraktion LINKE/BSG: Ratsherr Oliver Müller
neu für die SPD-Fraktion: - Ratsfrau Ute Rodenwaldt-Blank
- Beigeordneter Reinhold Wilhelms
stimmberechtigter Sitz für die Fraktion LINKE/BSG: Ratsherr Oliver Müller
c) Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
bisher für die SPD-Fraktion: - Bürgermeister Dr. Rodenwaldt
- Ratsfrau Antoinette Kämpfert
- Beigeordneter Jürgen Rentsch
bisher Grundmandat für die Fraktion LINKE/BSG: Beigeordnete Behiye Uca
neu für die SPD-Fraktion: - Ratsfrau Antoinette Kämpfert
- Beigeordneter Jürgen Rentsch
stimmberechtigter Sitz für die Fraktion LINKE/BSG: Beigeordnete Behiye Uca
d) Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration
bisher für die SPD-Fraktion: - Ratsfrau Inga Marks
- Beigeordneter Reinhold Wilhelms
- Ratsfrau Elmast Süzük
bisher Grundmandat für die Fraktion LINKE/BSG: Beigeordnete Behiye Uca
neu für die SPD-Fraktion: - Beigeordneter Reinhold Wilhelms
- Ratsfrau Elmast Süzük
stimmberechtigter Sitz für die Fraktion LINKE/BSG: Beigeordnete Behiye Uca
Die o. a. Änderungen werden mit dem Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG wirksam.
- Bei den 6er- und 5er-Gremien sowie entsprechenden unbesoldeten Stellen gleicher Art würde sich grundsätzlich an der bisherigen Besetzung nichts ändern, lediglich der Losentscheid für den letzten stimmberechtigten Sitz im Gremium müsste – wie bei der konstituierenden Sitzung im Nov. 2016 – wiederholt werden (jeweils zwischen AfD-Fraktion und Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN). Im Kommentar Blum/Häusler steht jedoch, dass kein Anlass für eine Neubildung vorliegt, wenn allein das erneut zu ziehende Los ggf. zu einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse führen würde (Erl. Nr. 6.1 zu § 71, Rn. 23). Somit ist hier eine Neubesetzung nicht erforderlich.
- Bei allen anderen Gremien und unbesoldeten Stellen gleicher Art mit verschiedenen Stärken tritt keine Veränderung ein.
Rf. Marks war bisher für die SPD-Fraktion wie folgt vertreten:
a) Im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration (ASSI):
Die SPD-Fraktion hat jeweils eine Neubesetzung vorzunehmen. Die Änderung wird mit dem Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG wirksam.
- Jugendhilfeausschuss: neu: Ratsfrau Antoinette Kämpfert
- Hinweis: Im ASSI ist keine Neubesetzung erforderlich, da die SPD-Fraktion in diesem Gremium einen stimmberechtigten Sitz verloren hat.
b) Im Aufsichtsrat AKH und in der Gesellschafterversammlung CD-Kaserne:
Die SPD-Fraktion hat jeweils eine Neubesetzung vorzunehmen. Die Änderung wird mit dem Beschluss nach § 71 Abs. 6 u. 5 NKomVG wirksam.
- Aufsichtsrat AKH: neu: Ratsherr Michael Rühe
Vertreter: neu: Ratsherr Christoph Engelen (bisher Rh. M. Rühe)
- Gesellschaftervers. CD-Kaserne: neu: Ratsfrau Elmast Süzük
Weiterhin hat die SPD-Fraktion gemäß § 76 Abs. 9 Ziff. 1 NKomVG beantragt, folgende Umbesetzungen in den Ausschüssen vorzunehmen:
- Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle:
- bisher für die SPD-Fraktion: - Ratsfrau Ute Rodenwaldt-Blank
- Ratsherr Patrick Brammer
- neu für die SPD-Fraktion: - Ratsfrau Ute Rodenwaldt-Blank
- Beigeordneter Reinhold Wilhelms
- Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur:
- bisher für die SPD-Fraktion: - Ratsherr Patrick Brammer
- neu für die SPD-Fraktion: - Ratsherr Christoph Engelen
Ratsfrau Marks kann gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG als fraktionsloses Ratsmitglied einen Ausschuss wählen, in dem sie als beratendes Mitglied (sog. „Grundmandat“ ohne Stimmrecht) mitwirken kann. Ratsfrau Marks hat den Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration gewählt. Die Änderung wird mit dem Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG wirksam.
Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellv. Ausschussvorsitze:
Bezüglich der Ausschussvorsitze stellt sich die Frage, ob die Vorsitze aller Ausschüsse neu vergeben werden müssen. Lt. Komm. Thiele (S. 233, Rn 29 zu § 71) ist dies erforderlich, wenn eine Neubildung der Ausschüsse infolge der Änderung der Stärkeverhältnisse erfolgt. Anzumerken ist hierbei, dass die Neuverteilung der Vorsitze lediglich die Zugriffsreihenfolge verändert, die Anzahl der Vorsitze pro Fraktion bleibt unverändert.
Zugriffsreihenfolge | alte Fassung | neue Fassung |
1. Zugriff | CDU | CDU |
2. Zugriff | SPD | SPD |
3. Zugriff | CDU | CDU |
4. Zugriff | SPD | SPD |
5. Zugriff | Losentscheid | Losentscheid |
6. Zugriff | GRÜNE/WG/P. u. CDU | GRÜNE/WG/P. u. CDU |
7. Zugriff | Losentscheid | Losentscheid |
8. Zugriff | FDP/UNABH. , AfD | FDP/UNABH. und AfD |
9. Zugriff | u. SPD | CDU |
10. Zugriff | CDU | SPD |
Hinweis: Der Rat könnte einen einstimmigen Beschluss nach § 71 Abs. 10 NKomVG fassen, die Vorsitze so zu belassen (Anm.: dann müsste die SPD-Fraktion nur einen Vorsitz neu benennen, denn Ratsfrau Marks saß dem ASSI vor).
Neuer Vorsitzender des ASSI: Beigeordneter Reinhold Wilhelms
Bezüglich der Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze gibt es keine gesetzliche Regelung; demzufolge müsste der Rat hier durch Beschluss festlegen, wie verfahren werden soll:
Variante 1: gleiches Verfahren wie bei den Ausschussvorsitzen
Variante 2: die Fraktion/Gruppe, die den Ausschussvorsitz hat, stellt auch die/den
Stellvertreter/in
Variante 3: die Fraktionen/Gruppen einigen sich auf eine Verteilung der
stellv. Ausschussvorsitze
Aber auch hier könnte der Rat einen einstimmigen Beschluss nach § 71 Abs. 10 NKomVG fassen, die stellv. Vorsitze so zu belassen.
