Beschlussvorlage - BV/0181/18-1
Grunddaten
- Betreff:
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Anpassung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten sowie der Allgemeinen Vertragsbedingungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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23.08.2018
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Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.08.2018 keine Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben. Kritikpunkte waren die Höhe der beabsichtigten Entgelte für Sonderdienste in § 4 Abs. 2. Eine Recherche bei anderen Kommunen hat ergeben, dass die Mehrheit Dienste, die über die Entgeltfreiheit hinausgehen, berechnen.
Die vom Land gezahlte höhere Finanzhilfe reicht grundsätzlich nicht aus, um die durch die Entgeltfreiheit entstandenen Einnahmeverluste zu kompensieren. Aus diesem Grunde sowie aufgrund der angespannten Haushaltslage hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die ungedeckten Kosten bei den Sonderdiensten an die Eltern weiterzugeben.
Die Anhebung der Entgelte bei den Sonderdiensten hatte im Ausschuss insbesondere deshalb Anlass zur Kritik gegeben, da befürchtet wurde, dass Familien mit geringem bzw. mittleren Einkommen zu stark belastet würden. Zwar wurde darauf hingewiesen, dass nach § 8 der Entgeltordnung die Möglichkeit eines Ermäßigungsantrages nach § 90 SGB VIII besteht, dennoch hatte der Vorschlag der Verwaltung bei den Ausschussmitgliedern keine Mehrheit gefunden.
Insofern ist die Verwaltung von Ihrem Vorschlag abgerückt und hat in der zu beschließenden Entgeltordnung die Entgelte für die Sonderdienste im Elementarbereich denen für die Krippenbetreuung angepasst.
Durch die Festlegung auf den Elternanteil gemäß Krippenbetreuung entlastet die Stadt Celle die Eltern i. H. v voraussichtlich mindestens 35.000 Euro im Jahr. Aufgrund der Haushaltslage müssen diese Mindereinnahmen im sozialen Bereich im Rahmen der Haushaltsplanung anderweitig kompensiert werden.
Hinweis:
Es ist dringend erforderlich hier schnell zu einer politischen Lösung zu kommen. Jeder Monat ohne angepasste Entgeltordnung schlägt mit einem Einnahmedefizit i. H. v. ca. 8.000 Euro zu buche, da die höheren kalkulierten Entgelte für die Krippen und auch Hortbetreuung nicht eingenommen werden dürfen.
Mitzeichnung/Stellungnahme:
(Thomas Bertram)
Erster Stadtrat
(Susanne McDowell)
Kulturdezernentin und Komm. Ltg. Jugend, Bildung, Soziales und Integration
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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102,5 kB
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