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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0226/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt 1:

 

Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass in der Zeit vom 25.05.2018 bis 11.09.2018 nur eine  außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 56.000 € für die Räumung des Silbersees und Folgekosten bewilligt wurde.

 

Eine Eilentscheidung nach § 89 NKomVG ist notwendig gewesen, weil andernfalls die vorliegenden Rechnungen nicht hätten beglichen werden können.

 

Die Mehreinnahmen aus dem Konto 611100.3012000 resultieren aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen bei der Grundsteuer.

 

Sachverhalt 2:

 

Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Herrn Gevers im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.720.000 € für das Konto "Planung und Bau von Gemeindestraßen, Verkehrskonzept Innenstadt - Äußerer Ring Ausbau Nordwall - Teilabschnitt 3 A" genehmigt.

 

Das Gesamtprojekt "Äußerer Ring" soll bis zum Jahr 2021 abgeschlossen werden. Der Fördermittelgeber hat die Termine innerhalb des Fördermittelzeitraums im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Verhandlungen mit der Stadt Celle neu veranschlagt; die Spielräume zur Durchführung der nächsten Schritte wurden dadurch verkürzt. Die Ausführungsplanung für den ersten Teilbauabschnitt musste im Juni bei der Fördermittelstelle vorlegen. Im Juli wurde uns mitgeteilt, dass die Vergabe zum 01.10.2018 erfolgen muss. Daraufhin wurde die Erstellung der Leistungsverzeichnisse vorangetrieben und sofort nach Vorlage der Kostenklarheit die Mittelbereitstellung beantragt. Nun ist das Vergabeverfahren sofort zu starten. Der nächste Umsetzungsschritt ist der Ausbau der Kreuzung Nordwall/Wehlstraße/Fritzenwiese. Die Ausschreibung zu diesem nächsten Schritt bedingt das Fortkommen, ist maßgeblich für eine rechtzeitige Durchführung der Gesamtmaßnahme und ist damit sachlich unabweisbar. Zudem würden bei einer verspäteten Durchführung die zugesagten Fördermittel gefährdet sein. Ein späterer Beginn wäre damit unwirtschaftlich. Die sofortige Durchführung ist im Rahmen des Gebots einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung daher auch zeitlich unabweisbar und besonders dringlich.

 

Das Anpassen der Planung, die Ermittlung der zusätzlich in 2018 benötigten Arbeiten, der Gesamtumfang der überplanmäßigen Auszahlungen sowie das Sicherstellen der Möglichkeiten zur Deckung erforderten einen Abstimmungs- und Zeitbedarf, welche eine Einbringung der überplanmäßigen Auszahlungen in den Gremien nicht zuließ. Ein Abwarten kommender Termine war für einen reibungslosen Ausschreibungsablauf und Vergabe innerhalb der Vorgaben nicht ausführbar.

 

Eine Deckung kann aus demselben Produkt beim Konto Laufender Ausbau Gemeindestraßen (Produktkonto 541000/7872098), beim Konto Planungskosten für das IV-Controlling (541000/7872070) sowie beim Produkt Grundschulen aus dem Konto GS Hehlentor, Hort- und Ganztag (211000/7871107) erfolgen. Die dort veranschlagten Mittel werden nicht oder nur anteilig benötigt. Die in der Witzlebenstraße anstehende Deckenerneuerung ist auf 2019 verschoben worden, um die Maßnahme gemeinsam mit dem dort vorgesehenen Haltestellenausbau (Fördermaßnahme) auszuschreiben und die Synergieeffekte zu nutzen. Die Planungskosten für das IV-Controlling waren für 2019 grob geschätzt, der zur Verfügung gestellte Anteil wird in der Höhe nicht benötigt. Die Grundschule Hehlentor wird -aufgrund der Entscheidung Sanierung statt Neubau- über den Ergebnishaushalt abgewickelt.

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

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