Beschlussvorlage - AN/0024/18-2
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI "Zukünftiger Versand der Elternbriefe durch die Stadt kostenlos in digitaler Form" - 2. Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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19.09.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle hat den Eltern bis Ende 2017 Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung kostenlos zugesandt (jährlich 26.500 Exemplare). Die Einstellung der Versendung der Elternbriefe wurde mit der Genehmigung des Haushalts 2018 wirksam, da dieser keine Aufwendungen für Elternbriefe mehr enthält.
Die im Rahmen der Beratungen als Kompromiss aufgekommene Lösung der digitalisierten und damit kostenlosen Inanspruchnahme besteht nicht, da der „Arbeitskreis Neue Erziehung“ diese nur in Papierform ausgibt und sich aus dem Versand der Elternbriefe finanziert. Hier unterscheidet sich die Form von anderen Anbieter/-innen von Elternbriefen.
Der Landkreis hat ein anderes System der Verbreitung der Elternbriefe. Das Familienbüro des Landkreises gibt an die Mitgliedsgemeinden eine Anzahl der Elternbriefe 1 - 4. Diese werden auf unterschiedliche Weise persönlich in den Rathäusern und Familienbüros der Gemeinden überreicht. Mit der Bestellkarte können die Eltern dann die ausstehenden Elternbriefe 5 – 46 beantragen und erhalten diese direkt vom Verlag. Somit erhalten ca. 520 Eltern im Landkreis die Elternbriefe auf eigene Veranlassung.
Dieses System könnte im Rahmen der Gleichbehandlung der Mitgliedsgemeinden auf die Stadt Celle übertragen werden. Die persönliche Ausgabe der Elternbriefe 1 - 4 könnte im Standesamt stattfinden und ggf. in einer anderen sozialen Einrichtung, z. B. der Familienbildungsstätte. Koordination der Aufgabe und Finanzierung (ca. 2.000 € ohne Personalkosten) obläge dem Landkreis.
Damit wäre zumindest dem interessierten Teil der Elternschaft eine Möglichkeit eröffnet, Elternbriefe des AK Neue Erziehung auch künftig zu erhalten. Der Landkreis hat sein Einverständnis zu der Handhabung grundsätzlich erteilt.
