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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0170/18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der Antrag Nr. 170/18 inhaltlich behandelt und formal erledigt ist.

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Sachverhalt:

 

Die Prozessoptimierung, insbesondere die nachhaltige Optimierung durch Digitalisierung, gehört mittlerweile zum Alltag der Verwaltung. Prozesse werden diesbezüglich bereits seit Jahren laufend auf den Prüfstand gestellt mit dem Bestreben, die Effizienz und Qualität von Verwaltungsdienstleistungen zu erhöhen und die internen Abläufe zu verbessern.

 

Nicht zuletzt ist die Verwaltung auch angesichts personeller Ressourcen- und Finanzknappheit im Rahmen der andauernden Haushaltskonsolidierungsbemühungen faktisch gezwungen, sich mit der Digitalisierung von Prozessen auseinanderzusetzen.

 

Beispielhaft seien folgende Prozesse genannt, deren Abläufe bereits durch Digitalisierung optimiert wurden:

 

  • Personenstandsurkunden online bestellen und bezahlen
  • Wahlscheinantrag bearbeiten
  • Auszahlungsanordnung bearbeiten (Buchhaltungsworkflow)
  • Neue Mitarbeiter im Self-Service-Portal melden
  • Vorlage im Ratsinformationssystem (Allris) anlegen

 

Diese Prozesse verdeutlichen die vielfältigen digitalen Anwendungen. Von der Erledigung eines Bürgeranliegens online inkl. online-Bezahlung über eine automatisierte Bearbeitung von Wahlscheinanträgen bis hin zu automatisierten Workflows einschließlich der Weiterleitung von Dokumenten in digitaler Form - diese IT-gestützten Abläufe sind mittlerweile fest in der Verwaltung integriert.

 

Die jeweiligen Abläufe der oben genannten Prozesse können der Anlage entnommen werden. Aus den Kurzbeschreibungen ergeben sich die unterstützenden digitalen Anteile der Prozesse. 

 

Das Angebot an Dienstleistungen, die online erledigt werden können, wurde vor kurzem erweitert, um die Serviceleistungen weiter zu optimieren. rgerinnen und Bürger, Eltern oder Sportvereine nnen nunmehr bequem von zu Hause aus online

 

  • Termine im Bürgerbüro vereinbaren,
  • Kinderbetreuungsangebote buchen und
  • Belegungspläne der Celler Sporthallen einsehen und Buchungsanfragen versenden.

 

Darüber hinaus wird auf die Homepage der Stadt Celle verwiesen, auf der (weitere) Online-Dienste angeboten werden (https://www.celle.de/Rathaus/B%C3%BCrger-und-Unternehmens-service/Online-Dienste). Nicht zuletzt werden Kommunen ohnehin durch das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 elektronisch zur Verfügung zu stellen.

 

In nächster Zeit beabsichtigt die Verwaltung,

 

  • die e-Rechnung (elektronische Rechnungsstellung) und
  • einen Workflow für das Genehmigungsverfahren von Urlaub und Dienstreisen

 

einzuführen.

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Anlagen

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