Beschlussvorlage - BV/0126/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Vereinbarungen zum Sozialraumbudget aufgrund des Übergangs der Jugendhilfe an den Landkreis Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Celle schließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung als Folge der Übertragung der Jugendhilfe an den Landkreis Celle die „Finanzvereinbarung Sozialraumbudget Jugendarbeit Celle“ mit den in der Trägerkooperation zusammengeschlossenen vier freien Trägern der Jugendhilfe zum 01.01.2019 sowie die „Kooperationsvereinbarung Sozialraumbudget Jugendarbeit/Erziehungshilfe Celle“ in der vorgelegten Fassung. Diese ersetzen den bisherigen Vertrag zum Sozialraumbudget.
Sachverhalt:
Mit der Entscheidung, die Jugendhilfe auf den Landkreis zu übertragen, ist die derzeitige Vertragsgrundlage zum Sozialraumbudget hinfällig. Nach Gesprächen mit dem Landkreis und der Trägerkooperation soll jeweils ein Vertrag zwischen der Stadt und den freien Trägern, zwischen dem Landkreis und den freien Trägern sowie eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt, Landkreis und Trägerkooperation geschlossen werden.
Für die Aufgabenbereiche, die ab dem 01.01.2019 bei der Stadt verbleiben (Leistungen der Jugendarbeit und der Familienbildung in den Stadtteilprojekten, Stadtteilmanagement) stellt die Stadt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung Haushaltsmittel von ca. 584.000 € für das Jahr 2019 zur Verfügung.
Der Landkreis wird mit den freien Trägern einen entsprechenden Vertrag über die ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfe zur Erziehung abschließen, für die der Landkreis im Rahmen der Vereinbarungen zur Übertragung der Jugendhilfe zukünftig zuständig sein wird.
Die bewährten Kooperationsformen werden mit Beteiligung der Stadt und des Landkreises aufrechterhalten und über die Kooperationsvereinbarung festgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
| |||
Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | diverse | ||
| |||
Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
gem. Liste | 584.000,- | ||
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 584.000,- | ||
Auswirkung für Integration:
Die neuen Verträge dienen dazu, Integrationsleistungen wohnortnah zu ermöglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
229,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
205,4 kB
|
