Mitteilungsvorlage - AN/0203/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AFD-Fraktion "Anfrage zu freiwilligen Leistungen der Stadt Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beteiligt:
- 50 Soziales, Jugendarbeit und Sport; 33 Bürgerservice
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
19.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion zu freiwilligen Leistungen der Stadt Celle nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II erhalten beim Besuch des Bomann- und des Kunstmuseums eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Bezieher von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten beim Besuch des Schlosstheaters ebenfalls eine Ermäßigung auf den Ticketpreis. Weitere Ermäßigungen, etwa für den Besuch des Kinos, der Schwimm- und Freibäder oder die Nutzung des ÖPNV werden von den jeweiligen Betreibern nicht gewährt.
Zuschüsse für Wohnungseinrichtung, Schwangerschaft und Geburt sowie Reisezuschüsse werden allein nach den gesetzlichen Bestimmungen der Leistungsgesetze gewährt. Dies gilt ebenso für die Übernahme von anfallenden Gebühren für den Krippen- und Kindergartenbesuch, die nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII übernommen werden. Darüber hinausgehende Ansprüche auf freiwillige Leistungen bestehen nicht.
- Die Ermäßigungen auf den Eintrittspreis des Kunstmuseums führen zu Mindereinnahmen in nicht bezifferbarer Höhe, da der ermäßigte Eintritt nicht nach Nutzergruppen differenziert erfasst wird. Die Eintrittserlöse des Bomann-Museums werden nicht von der Stadt Celle, sondern vertragsgemäß von der Gesellschaft zur Unterhaltung des Bomann-Museums vereinnahmt.
- Die Ermäßigungsansprüche bestehen unabhängig vom Wohnort.
