Beschlussvorlage - AN/0078/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der WG-Fraktion "Die Verwaltung möge darlegen, welche Ermittlungen sie zu den Fragen der Feinstaubbelastung, der Lärmbelästigung und der Erschütterungsproblematik im Hinblick auf den Ausbau des Nordwalls und dessen Nähe zur denkmalgeschütztenAltstadt angestellt hat. Um Einsichtnahme für entsprechend vorliegende Gutachten wird gebeten."
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt:
Mit Antrag Nr. AN/0078/18 bittet die WG um Darlegung, welche Ermittlungen zum Ausbau des Nordwalls im Hinblick auf Fragen der Feinstaubbelastung, der Lärmbelastung und der Erschütterungsproblematik vorgenommen wurden.
Für den beabsichtigten Ausbau der heutigen Einbahnstraße Nordwall zwischen Theo-Wilkens-Straße/Schuhstraße und Neumarkt für den Zwei-Richtungsverkehr und die angrenzende Bebauung werden zurzeit die Grundlagen für den Bebauungsplan Nr. 142 der Stadt Celle Stadtquartier Schuhstraße - Nordwall“ erarbeitet. Im Rahmen dieser Planungen sind auch Fragen des Immissionsschutzes zu betrachten. Ein entsprechendes Fachgutachten befindet sich zurzeit in der Endabstimmung und wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens veröffentlicht. Zum Ergebnis kann gesagt werden, dass für die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen aufgrund der abrückenden Bebauung (Aufweitung der Straßenschlucht) die Grenzwerte unterschritten werden. Bei den Lärmimmissionen kommt es zu Mehrbelastungen und Grenzwertüberschreitungen. Hierdurch sind im Zuge der Baumaßnahme passive Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden durchzuführen und für die neue Bebauung sind entsprechende Vorgaben z. B. zur Grundrissaufteilung und zur Fassadengestaltung zu machen. Da der Verkehr aufgrund der neuen Trassierung von der Bebauung abrückt und die Verkehrsanlagen grundhaft erneuert werden, ist von einer Reduzierung der Erschütterungen auszugehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
54,4 kB
|
