Beschlussvorlage - BV/0221/18
Grunddaten
- Betreff:
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Teilnahme der Stadt Celle am Projektaufruf 2018 auf Grundlage des Bundesprogramms für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für das Projekt "Sanierung des Celler Badelandes"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 04 Beteiligungsmanagement
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage; Sicherung der Einflussnahme auf städtische Beteiligungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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23.08.2018
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Sachverhalt:
Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden Anfang August d.J. Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Es stehen insgesamt 100 Millionen Euro ab 2019 zur Verfügung. Im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten bis 2022 sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Der Schwerpunkt liegt bei Sportstätten wie zum Beispiel Schwimmhallen, da hier seitens des Bundes ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 10 Jahren. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur Kommunen. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Millionen Euro liegen. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, haben nur bis zum 31. August 2018 die Möglichkeit, Projektvorschläge zu unterbreiten.
Die Stadt Celle hat für 2016, 2017 und 2018 Fördermittel zur Sanierung der CD-Kaserne gGmbH eingeworben und größtenteils bereits vereinnahmt. Derzeit bereiten das Beteiligungsmanagement und die Stadtwerke Celle GmbH mit Hochdruck einen Antrag zur Bezuschussung der dringend erforderlichen Sanierung des Celler Badelandes für den Zeitraum 2019 bis 2021 vor. Das Badeland wurde in seinen Grundgemäuern im Jahr 1962 errichtet und Ende der 1980er Jahre erweitert und erstmalig in Teilbereichen saniert. Die deutsche Gesellschaft des Badewesens bescheinigt Bädern eine Standzeit von 25-30 Jahren. Seitens externer Analysten wurde erheblicher Sanierungsbedarf sowohl in der Technik (Filter, Pumpen etc.) als auch an der Gebäudesubstanz (Decken, Becken, Dach etc.) festgestellt. Eine umfangreiche Sanierung würde somit die langfristige Nutzbarkeit der Anlagen sichern.
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1. Phase folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung durch die ausgewählten Kommunen. In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2018 gebilligt wird, bis zum 31. August 2018 über eine Projektskizze online einzureichen. Zuvor ist bis zum 24. August 2018 dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist. Der komplette Zeitplan ist der Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Angestrebt wird eine maximal mögliche Zuwendung des Bundes in Höhe von rund 4 Millionen Euro. Da sich die Stadt Celle wie bereits bei der CD-Kaserne gGmbH eine Haushaltsnotlage durch die Kommunalaufsichtsbehörde bescheinigen lassen kann, sind für einen 10%igen städtischen Anteil für die Sanierung des Badelandes im investiven Finanzhaushalt in 3 Jahren zusammen bis zu 440.000,00 Euro einzuplanen. Für 2019 werden voraussichtlich maximal 70.000,00 Euro benötigt. Eine Erbringung des Eigenanteils durch die Stadtwerke Celle GmbH ist laut Förderprogramm nicht zulässig.
Das Projekt ist im Falle einer 90%igen Bezuschussung des Bundes im hohen Maße wirtschaftlich. Dieses wird der Kommunalaufsicht bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 dargelegt. Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass eine Überzeichnung im Investiven Finanzhaushalt insofern genehmigt wird.
Auswirkung für Integration:
Das Celler Badeland trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration bei, da es Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten anzieht und diesen die Möglichkeit verschafft, gemeinsam sportlichen Aktivitäten nachzugehen und Spaß zu haben. Dieser Effekt wird durch die günstigen Eintrittspreise und die teilweise Barrierefreiheit des Badelands verstärkt, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen Besuch zu ermöglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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