Beschlussvorlage - BV/0217/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG für die Baumaßnahme "Erschließung Wohngebiet Im Tale"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.09.2018
|
Sachverhalt:
Im Ortsteil Groß Hehlen wird die infrastrukturelle Erschließung das Wohngebiet Im Tale gemäß Planungsstand vom 22.06.2018, zweigleisig erfolgen.
Das Teilgebiet „West“ (westlich des „Rietegrabens“) wird durch einen Privatinvestor erschlossen. Die Abwassertechnische Erschließung des Teilgebietes „Ost“ (östlich des „Rietegrabens“) erfolgt durch die Stadtentwässerung Celle.
Für den Haushaltsansatz 2018 der Stadtentwässerung wurden die Ist-Zahlen aus den Baugebieten Hehlensloh I sowie Kieferngrund I und II für eine erste Kostenschätzung verwendet.
Die nun auf Grundlage des 2018 aktuell erstellten Entwässerungskonzeptes vorliegende Kostenschätzung für das Teilgebiet „Ost“ für Schmutzwasser (SW) und Regenwasser (RW), liegt bei 3.950.000,- €.
Die SW-Entsorgung erfolgt dabei über ein zentrales Pumpwerk mit vorgeschalteten Freigefällekanalsystemen, von dem das Schmutzwasser über eine Druckrohrleitung direkt an das bestehende SW-Leitungssystem in der Straße „Zur Hasselklink“ weitergeleitet wird.
Das aufgestellte RW-Entwässerungskonzept sieht bei schwierigen Baugrundbedingungen zusätzlich den Bau von RW-Kanälen in den Erschließungsstraßen einschl. vorgereinigter und mengenmäßig gedrosselter Einleitung über Regenrückhaltebecken in den „Rietegraben“ vor, da dieser bereits im Ist-Zustand an seine Kapazitätsgrenzen kommt.
Um ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis zu erhalten und durch die zeitlichen Vorgaben und Zwänge die sich aus dem o.g. Erschließungsprojekt ergeben, muss noch Ende 2018 öffentlich ausgeschrieben werden.
Durch den zur Verfügung stehenden Betrag in 2018 in Höhe von 2.500.000,- € kann dann durch eine Überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.450.000,- € und die Durchführung der Planung und Projektbetreuung durch eigenes Personal der Stadtentwässerung Celle, die Maßnahme ausgeschrieben werden.
Für die Erschließung Im Tale werden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 3.950.000,- € benötigt.
Die eingestellten Haushaltsmittel im Haushalt der Stadtentwässerung Celle auf dem Produktkonto 538150-0960461-7872463 in Höhe von 2.500.000,- € für 2018 sind nicht ausreichend.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.450.000,- € erfolgt durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle:
a) 538150-0960464-7873268 Galgenberg, Haesler Quartier= 1.425.000,- €
b) 538150-0960459-7872461 Arno-Schmid-Platz, RW-Kanal= 25.000,- €
Begründung der Minderausgaben:
a) Das Bauvorhaben Galgenberg, Haesler Quartier wird aktuell nicht umgesetzt, die Haushaltsansätze werden gestrichen.
b) Auf den Neubau des RW-Kanals kann im Zuge der Umgestaltung des Arno-Schmid-Platzes verzichtet werden. Daher werden die Haushaltsansätze gestrichen.
Hinweis:
Durch die Streichung des Bauvorhaben Galgenberg Haesler Quartier werden auch die für die Folgejahre 2019 und 2020 geplanten Haushaltsansätze der Stadtentwässerung Celle gestrichen und entlasten dadurch die Folgehaushalte bei der Neuverschuldung.
Grundlage und Satzungsauszug:
Gemäß Betriebssatzung der Stadtentwässerung Celle, entscheidet der Betriebsausschuss gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung:
(2) Der Betriebsausschuss entscheidet über:
- die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Haushaltsplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 500.000 Euro übersteigt,
- über- und außerplanmäßige Aufwendungen i.S.d. § 117 NKomVG im Ergebnishaushalt; § 27 Abs. 3 Nr. 1 EigBetrVO bleibt unberührt,
- über- und außerplanmäßige Auszahlungen i.S.d. § 117 NKomVG im Finanzhaushalt; § 27 Abs. 3 Nr. 2 EigBetrVO bleibt unberührt,
- den Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro übersteigt,
- die Stundung, den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen sowie den Abschluss von Vergleichen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 25.000 Euro übersteigt,
- die Einleitung eines Rechtsstreites, soweit der Streitwert im Einzelfall mehr als 25.000 Euro beträgt,
- die Vermietungen und Verpachtungen bei einem Jahreszins von mehr als 50.000 Euro im Einzelfall,
- den Vorschlag an den Rat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden,
- alle Betriebsangelegenheiten, soweit nicht die Betriebsleitung, der Rat oder der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zuständig sind.
(3) In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Betriebsausschusses nicht eingeholt werden kann, entscheidet die Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. Der Betriebsausschuss und der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sind unverzüglich zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
| |||
Stadtentwässerung Celle | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
538150 | |||
| |||
Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
|
| ||
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
+/- 0 | ||
Investiver Finanzhaushalt
| |||
Stadtentwässerung Celle | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
| 538150 | ||
| |||
Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
|
| 7873268 – Galgenberg | -1.425.000 |
|
| 7872461 – Arno-Schmid-Platz | - 25.000 |
|
| 7872463 – Erschl. Im Tale | +1.450.000 |
|
|
|
|
Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
+/- 0 | ||
Anmerkungen:
Auf Grund der vollständigen Deckung der zusätzlich benötigen Mittel durch Minderausgaben auf den o.a. Haushaltsstellen resultiert aus dieser Maßnahme keine zusätzliche Belastung des Haushaltes.
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
682 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
682,3 kB
|
