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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0081/18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung führt Gespräche mit dem Landkreis Celle mit dem Ziel die Planungen zum Breitbandausbau im Kreisgebiet um die Schulen in städtischer Trägerschaft zu erweitern. Die Entscheidung über den Antrag wird zunächst verschoben. Sobald Ergebnisse zu der Umsetzbarkeit, den Kosten des Breitbandausbaus und den daraus resultierenden Eigenanteilen vorliegen, wird erneut über den Sachstand informiert.

 

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Sachverhalt:

Der Antrag der Fraktionen der Freien Demokraten und der DIE UNABHÄNGIGEN strebt die Ausstattung der Celler Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2019/20 mit Glasfaseranschlüssen und Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 an.

 

  1. Breitbandausbau im Landkreis Celle und aktuelle Fördersituation

Ausgangssituation

Der Rat hat mit BV/0094/16 die Aufgabe des Breitbandausbaues für seinerzeit unversorgte Gebiete (sog. „weiße Flecken“) auf den Landkreis Celle übertragen. Der Landkreis nimmt dafür das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau in Anspruch. Durch eine Änderung der Förderbedingungen in 2017 gilt für Schulen eine höhere Aufgreifgeschwindigkeit, sie gelten damit ebenfalls als unterversorgt. Somit gibt es auch im (Kern-)Stadtgebiet „weiße Flecken“, für die grds. eine Förderung beantragt werden kann. Der Landkreis Celle hat die Schulen in eigener Trägerschaft bereits entsprechend in seinen Förderantrag miteinbezogen. Die bisherige Förderhöchstgrenze des Bundes von 15 Mio. € war damit erreicht. Allen kreisangehörigen Kommunen wurde angeboten, ihre Schulen kostenpflichtig ans Landkreis-Netz anschließen zu lassen. Die Stadt Celle hätte somit für den Breitbandanschluss der Grundschulen einen eigenen Förderantrag stellen oder auf eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze bei der Förderung des Landkreises warten können.

Eigener Förderantrag

Auf Bundes- und Landesebene gibt es diverse Fördermöglichkeiten zum Breitbandausbau. Diese setzen aber immer entweder ein Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell voraus, also die Einbindung eines privatwirtschaftlichen Betreibers. Ein eigener Förderantrag mit Einbindung eines privaten Betreibers erfordert eigene Kapazitäten, die zurzeit nicht vorhanden sind. Nach bisherigen Erfahrungen müsste sich insbesondere in der Anfangsphase (Konzeptionierung, Erstellung/Einreichung des Förderantrags, Ausschreibung usw.) mindestens eine Vollzeitstelle mit der Thematik beschäftigen. Zudem könnte es sich nachteilig auf einen Förderantrag auswirken, dass bereits das Förderprojekt des Landkreises im selben Gebiet bezuschusst wird. Die zeitliche Umsetzung würde sich ebenfalls entsprechend verzögern.

Förderantrag des Landkreises

Im August 2018 wurde ein weitergehender Förderaufruf für die Breitbandförderung des Bundes veröffentlicht. Demnach steigt die bisherige Förderhöchstgrenze von 15 Mio. € auf 30 Mio. €. Somit wäre es möglich, die derzeitigen Planungen des Landkreises um die Schulen in städtischer Trägerschaft zu erweitern und fördern zu lassen, um so auch von der mittlerweile fortgeschrittenen Planung des Landkreises profitieren zu können. Diese zeitliche Planung sieht eine bauliche Umsetzung der Breitbandanschlüsse im ersten Halbjahr 2020 vor. 

Die bisher beschriebenen Förderungen betreffen die Verlegung der Breitbandnetze, also den Anschluss bis zum jeweiligen Schulgebäude. Hinzu kommt der Ausbau der entsprechenden Intrastruktur im Schulgebäude (u.a. Hausleitungsnetze und Hardware). Diese Kosten wären nach derzeitigem Stand vollständig von der Stadt Celle zu tragen. Weder der Eigenanteil der Förderung des Breitbandnetzes, noch die gebäudeinterne Nachrüstung sind aufgrund der Haushaltsvorgaben (Nettoneuverschuldung = 0 €) zurzeit im IV-Programm enthalten. Eine weitere Reduzierung dieser eigenen Kosten kann voraussichtlich durch die geplante Digitalisierungsinitiative des Landes -welche am 21.08.18 vorgestellt wurde-  und den „Digitalpakt Schule“ -zu dem im September 2018 ein Entwurf vorgelegt werden soll- erreicht werden. Eine entsprechende Einplanung im IV-Programm müsste dann zusätzlich mit der Kommunalaufsicht vereinbart werden. Zusätzlich zu diesen investiven Kosten würden laufende Kosten für die Anmietung der Leitung entstehen.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird die Einbindung der Celler Grundschulen in die Breitbandförderung des Landkreises vorantreiben und zunächst den entsprechenden Eigenanteil eruieren. Eine Veranschlagung der Projektkosten wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung diskutiert.

 

  1. Investitionskosten für den eigenen Ausbau der Glasfasertechnik in den städtischen Schulen

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit die Schulen selbst mit Glasfasertechnik zu versorgen. Hierzu liegt eine Kostenschätzung des Fachdienstes Informationstechnik vom 19.07.2018 vor, die zurzeit von insgesamt ca. 375.000 € für die Anbindung aller Celler Grundschulen ausgeht. Damit hätte die Stadt Celle eine eigene Infrastruktur für die Standortverkabelung geschaffen, ohne von Folgekosten belastet zu sein.

Hinzu kämen in beiden Varianten die Kosten für die Verkabelung in den Gebäuden. Aufgrund der personellen Ressourcen und der Durchführung von Baumaßnahmen in den Schulferien wäre es voraussichtlich möglich 2 bis 3 Grundschulen pro Jahr sukzessive mit der notwendigen Gebäudeinfrastruktur auszustatten. Die Berücksichtigung im IV-Programm müsste zu gegebener Zeit erfolgen.

 

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Anlagen

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