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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0127/18-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

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Beschlussvorschlag: Der Antrag der AfD-Fraktion wird abgelehnt. Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Handhabe der Verwaltung, im Einzelfall zu entscheiden, beizubehalten. Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

Illegale Graffitis werden auch auf öffentlichen Bauwerken angebracht. Für den Umgang mit diesen sind verschiedene erprobte Herangehensweisen in den täglichen Gebrauch übergegangen. Die Auswahl des optimalen Schutzsystems ist auch abhängig von der zu erwartenden Häufigkeit eines Graffitianschlags und der Eigenschaft des Untergrundes. Insgesamt ist die Verwaltung aber auf die Meldung der neuen Graffitis angewiesen, da nicht alle Liegenschaften regelmäßig und in ihrer gesamten Ausdehnung in Augenschein genommen werden können.

 

 

Häufung:

Öffentliche Bauwerke, werden gemäß Anweisung, bei thematisch kritischem Hintergrund sofort entfernt bzw. so schnell wie möglich beseitigt.

 

In einigen Bereichen, z. B. an Schulen oder Brücken wurde dazu übergegangen, legale Graffitis an die verunstalteten Flächen aufzubringen. Dies reicht oftmals aus, keine weiteren Graffitis oder Schmierereien hervorzurufen.

 

 

 

Untergründe:

Verschiedene Baumaterialien müssen unterschiedlich behandelt werden.

 

Einfaches Überstreichen von z. B. Putzfassaden, stellt den geringsten Aufwand dar und ist oftmals schon die Lösung des Problems.

Beschichtungen bei Kunstwerken/Bauwerken aus Naturstein oder offenporigen, saugenden Materialien, sind weitere Maßnahmen die ergriffen werden. Hier wird eine Unterscheidung von exponierter Lage und weniger exponierter Lage vollzogen.

Dagegen wird der Graffitischutz bei denkmalgeschützten Bauwerken oft kritisch gesehen. Auch viele Steinmetze raten eher davon ab. Am Alten Rathaus entschieden sich die Fachleute trotzt des hohen Schadenpotentials gegen einen Graffitischutz.

 

 

Beschichtungssysteme und die Kosten im Verhältnis:

Bei den üblicherweise eingesetzten Anti-Graffiti-Beschichtungen handelt es sich in der Regel um zusätzliche Verschleißschichten. Diese unterscheiden sich in temporäre, semipermanente und permanente Imprägnierungen. Bei häufig gereinigten Flächen oder nach längerer Bewitterung muss die Beschichtung regelmäßig erneuert werden.

Die Kosten für diese Beschichtungen sind eher gering bis mittel. Jedoch sind die Folgekosten der Reinigung und des erneuten Auftrags in Summe dann hoch.

Permanent-Lacke sind nur für wenige Untergründe geeignet und in ihrem Anschaffungswert hoch. Hier sind die Folgekosten etwas geringer, da der Lack langlebiger ist. Diese Lacke eigenen sich z. B. nicht für Natursteine.

Für alle Beschichtungssyteme ist eine Grundierung aufzubringen die ebenfalls Kosten verursacht.

 

 

Welche Herangehensweise gewählt wird, ist daher vom Objekt, der Häufung des Graffitianschlags und von der Haushaltslage, abhängig.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen, neben den allg. Bauunterhaltungsaufwendungen.

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen             

 

 

Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

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Anlagen

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