Beschlussvorlage - BV/0259/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.11.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.11.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2018
|
Sachverhalt:
Der Haushaltplanentwurf 2019 schließt erneut mit einem negativen Jahresergebnis ab. Aus diesem Grund ist die Verwaltung wie bereits in den vergangenen Jahren dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 110 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu erstellen und vom Rat gemeinsam mit der Haushaltssatzung beschließen zu lassen.
Aufgrund der vorangegangenen Haushaltssicherungskonzepte ist die Anzahl von umsetzbaren Maßnahmen rückläufig. Das bezifferte Einsparvolumen hingegen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. An zu beschreibenden und zu beziffernden Maßnahmen können für den Zeitraum 2019 bis 2022 Maßnahmen im Gegenwert von rd. 17,2 Mio EUR benannt werden. Diese Maßnahmen werden – wie in den Vorjahren auch – durch ein eigens dafür eingerichtetes Reporting in ihrer Umsetzung nachgehalten. Die aktuellen und vorausgegangenen Konsolidierungsmaßnahmen führen dazu, dass die aktuelle Haushaltsplanung für 2022 erstmals wieder einen Haushaltsausgleich vorsieht. Darüber hinaus wird die Deckung der Vorjahresverluste weiterhin eine besondere Herausforderung darstellen. Daher wurden auch in diesem HSK wieder strategische Prüfaufträge benannt.
Die im HSK des Vorjahres benannten Prüfaufträge befinden sich zum Großteil in positiver Abarbeitung. Ein entsprechender Bericht wird der Kommunalaufsicht zusammen mit dem beschlossenen Haushaltsplan 2019 und dem HSK 2019 vorgelegt.
Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2019 ist entsprechend zu beraten und mit einer Beschlussempfehlung für den Rat zu versehen. Bei eventuellen Veränderungen innerhalb des Beratungsprozesses erfolgen entsprechende Aktualisierungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
256 kB
|
