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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0250/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Celle übermittelt dem Landkreis im laufenden Verfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Stellungnahme mit den o.g. Punkten.

 

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Sachverhalt:

Der Nahverkehrsplan, in dem die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr festgelegt werden, wird derzeit durch den Landkreis Celle fortgeschrieben. Um dem Landkreis Celle, dem für den ÖPNV die Aufgabenträgerschaft obliegt, die Belange der Stadt Celle für den Planungsprozess zu übermitteln, werden die politischen Gremien um Mitteilung gebeten, welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des ÖPNV in ihrem Zuständigkeitsbereich berücksichtigt werden sollten. Im Beteiligungsverfahren ist die Stadt um eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf gebeten worden. Der Entwurf ist als elektronisches Dokument abrufbar unter dem Dateipfad

 

http://www.proziv.de/NVP_CE/NVP-CE_Vorentwurf_180515.pdf

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten bei der Fortschreibung für den Bereich der Stadt Celle folgende Punkte aufgenommen werden:

 

  • In der Wehlstraße fehlt eine attraktive ÖPNV-Anbindung. Die vorhandenen nächstgelegenen Haltestellen in der 77er Straße und in der Blumlage werden insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen (Senioren-Wohnanlage) als zu weit entfernt empfunden. Auch die Anbindung des Neuen Rathauses ist in diesem Zusammenhang auch nicht optimal. Die Wehlstraße sollte deshalb mit einer Haltestelle ausgestattet werden, die mit einem attraktiven Takt (möglichst unterhalb 30 Minuten) bedient wird. Dieses kann z. B. Bestandteil eines Ringverkehrs um die Innenstadt sein. Hierzu sollte im Nahverkehrsplan ein entsprechender Untersuchungsauftrag formuliert werden.

 

  • Seitens der Stadt Celle werden in den nächsten Jahren neue Wohn- und Gewerbestandorte (Allerinsel, Auf der Graft, Im Tale, etc.) realisiert. In diesem Zusammenhang ist auch eine ausreichende ÖPNV-Erschließung mit entsprechender Linienführung und Haltestellen sicherzustellen.

 

  • Durch die Stadt Celle wird zeitnah die gegenläufige Befahrbarkeit des Nordwalls umgesetzt. Bestandteil dieser Maßnahme ist auch die beidseitige Einrichtung von Haltestellen. Hierdurch kann die zurzeit durch die Fritzenwiese führende Linie auf den Nordwall verlegt werden.

 

  • Bei ausreichender Flächenverfügbarkeit sollte auf allen Linienfahrten eine kostenfreie Mitnahme eines Fahrrades ermöglicht werden.

 

  • Die Schwachverkehrszeiten wochentags in den Abendstunden und am Wochenende werden im Stadtgebiet durch von Stadt und Landkreis gemeinsam finanzierte AST-Verkehre bedient. Die Fahrgastzahlen hierzu steigen stetig. Die Stadt Celle fühlt sich durch diese Entwicklung in ihrer Auffassung bestätigt, dass in der Kreisstadt auch nach 20.00 Uhr ein reguläres ÖPNV-Angebot im Linienverkehr durch den Landkreis Celle als Aufgabenträger zur Verfügung gestellt werden sollte. 

 

  • Ein Flottenwechsel zu emissionsarmen Fahrzeugen ist gegenwärtig aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Es sollte geprüft werden, ob nicht auf besonders hoch frequentierten Linien im Stadtgebiet zumindest ein Einstieg in die emissionsarme Fahrzeugtechnik möglich ist. Hierbei sind entsprechende Fördermöglichkeiten einzubeziehen.

 

  • Als Grundlage für einen barrierefreien Haltestellenausbau werden Haltestellenkategorien in Abhängigkeit der Anzahl von Ein- und Aussteigern definiert. Entsprechende Erhebungen hierzu sollen noch durchgeführt werden. Konkrete Zeiträume hierzu werden nicht benannt. Bis zum Vorliegen aktueller Daten gelten keine Umsetzungsfristen für den Ausbau. Zahlreiche Haltestellen werden als teilweise barrierefrei eingestuft. Welche Kriterien zur Barrierefreiheit hier nicht erfüllt sind, wird nicht definiert. Insofern ist die entsprechende Karte 35 wenig aussagekräftig (warum z. B. die Haltestelle Fuhsebrücke als nicht barrierefrei eingestuft wird, erschließt sich nicht). Anhand der vorliegenden Datenlage sind die für die Baulasträger zu erwartenden Ausbaukosten zurzeit nicht abschätzbar. Deshalb kann auch die zur Fortschreibung des Maßnahmenplans für Investitionen an die Kommunen gerichtete Bedarfsanfrage (Tabelle 25) nicht ohne eine qualifizierte Fachanalyse beantwortet werden. Dieses ist im Rahmen einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans nicht leistbar.

 

  • Zurzeit fördert der Landkreis Haltestellenausbauten mit maximal 10.000 € pro Kommune und Jahr. Da durch diese Regelung größere Kommunen mit vielen Haltestellen benachteiligt werden, sollte die Förderung wieder anteilig für jeden Haltestellenausbau erfolgen.

 

  • Weitere Punkte werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und technische Dienste am 24.09.2018 formuliert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

 

 

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