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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0198/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Flächen an der B 214“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Die Anregungen des Landkreises Celle mit Schreiben von 13.04.2017, die sich in Gänze auf die parallel in Aufstellung befindliche 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil beziehen, wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgte nicht.

 

-          Die Anregungen der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 29.03.2017 und unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 07.08.2015, die sich im Wesentlichen auf die parallel in Aufstellung befindliche 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil beziehen, wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgte nicht, die Begründung wurde ergänzt.

 

-          Die Anregungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Verden mit Schreiben vom 28.03.2017 und mit Bezugnahme auf das Schreiben vom 09.01.2015, die sich in Gänze auf die parallel in Aufstellung befindliche 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil beziehen, wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgte nicht.

 

-          Die Anregungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Schreiben vom 07.04.2017, die sich auch bei den Belangen der Kompensationsflächen in Gänze auf die parallel in Aufstellung befindliche 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil beziehen, wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgte nicht.

 

-          Die Anmerkungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide mit Schreiben vom 29.03.2017, die sich im Wesentlichen auf die parallel in Aufstellung befindliche 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil beziehen, wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgte nicht, die Begründung wurde ergänzt.

 

-          Die Anmerkungen der BUND Kreisgruppe Celle mit Schreiben vom 17.04.2017, die sich in Gänze auf die parallel in Aufstellung befindliche 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil beziehen, wurden zur Kenntnis genommen.

Eine Planänderung erfolgte nicht.

 

-          Die Anmerkungen des Bürgers A mit Schreiben vom 26.04.2017 im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgte nicht. Den Anmerkungen und Hinweisen wird nicht entsprochen.

 

Die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Flächen an der B 214“) sowie die zugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschuss).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:         ca. 5,3 km

Größe des Plangebietes:ca. 0,9 ha

geplante Nutzungen:gewerbliche Baufläche

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der gewerblichen Fläche an der B 214“ gefasst. Der Änderungsbeschluss wurde am 13.06.2015 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  fanden in der Zeit vom 23.06.2015 bis zum 22.07.2015 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 21.02.2017 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. Der Entwurf zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.04.2017 bis zum 03.05.2017 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.03.2017 bis zum 20.04.2017.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Im Rahmen der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Darstellungen Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald und Sonderbaufläche Abfallentsorgungsanlage geändert und künftig als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wasserfläche (städtischer Feldgraben) wird unverändert in die Darstellung der 92. Änderung übernommen.

 

Mit der Änderung wird dem Bedarf nach weiteren Gewerbeflächen nachgekommen und hier der Fortbestand eines konkret angrenzenden Gewerbebetriebes gesichert.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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