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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0205/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Hehlentor

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 149 der Stadt Celle „Hohe Wende West“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Die Anmerkungen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Email vom 04.07.2018 wird entsprochen.

 

-          Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 06.07.2018 wird teilweise entsprochen.

 

-          Den Anmerkungen der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 18.07.2018 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 20.07.2018 wird entsprochen und die Begründung ergänzt.

 

-          Den Anmerkungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schreiben vom 20.07.2018 wird teilweise entsprochen.

 

-          Den Anregungen der Commonwealth War Graves Commission mit Email vom 23.07.2018 wird entsprochen.

 

-          Den Anmerkungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie mit Email vom 25.07.2018 wird entsprochen.

 

-          Den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit Schreiben und Email vom 26.07.2018 wird teilweise entsprochen.

 

-          Den Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 01.08.2018 (Schreiben nach Ablauf der Frist) wird entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 149 der Stadt Celle „Hohe Wende West“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:         ca. 2,3 km

Größe des Plangebietes:ca. 6,74 ha

geplante Nutzungen:gewerbliche Baufläche

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 einen ergänzenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.149 der Stadt Celle „Hohe Wende West“ gefasst. Hierdurch wurde der Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt vom 20.12.2013, bei dem noch die Absicht bestand den Bebauungsplan als vorzeitigen Bebauungsplan aufzustellen, abgeändert. Dieser Beschluss wurde am 01.03.2014 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  fanden in der Zeit vom 11.03.2014 bis zum 28.03.2014 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

 

Der Ortsrat Hehlentor ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.03.2018 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.06.2018 bis zum 26.07.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel in der Zeit vom 19.06.2018 bis zum 26.07.2018.

 

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Das Plangebiet war für die Dauer der militärischen Nutzung dem kommunalen Baurecht entzogen. Seit dem Abzug der britischen Streitkräfte im Herbst 2012 ist das im Süden der Straße Hohe Wende gelegene Kasernengelände ohne Nutzung. Die Bebauungsplanung hat das Ziel eine gesicherte nachhaltige Erschließung des gesamten Kasernengeländes und  eine geordnete städtebauliche Nachnutzung des Planbereiches vorzubereiten. Für die Ansiedlung des städtischen Betriebshofes mit zugehörigem Verwaltungsbereich im bebauten rückwärtigen südöstlichen Bereich des  Plangebiets  und für die bestehenden Gebäude  und Freiflächen entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes sollen Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden und somit verträgliche Nachnutzungen definiert werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf setzt insbesondere Gewerbegebietsflächen, Verkehrs- und Grünflächen sowie Flächen für Versorgungsanlagen fest. Darüber hinaus enthält er Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen und dem Maß der baulichen Nutzungen. Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der „Celler Liste“ und Vergnügungsstätten werden im Plangebiet grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Im Zuge der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich des Plangebiets gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Die Festsetzung eines Gewerbegebietes ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

 

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

 

     

     

     

 

 

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

541000

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

Erschließung Kasernenge-

     

     

     

lände

1.400.000

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

IV

Höhe der geplanten Auszahlungen:

1,4 Mio.

Geplante Projektdauer:

5 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

2023

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

---

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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