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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0215/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Hehlentor

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Gewerbliche Bauflächen an der Hohen Wende“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit Schreiben und Email vom 26.07.2018 wird teilweise entsprochen.

 

Die 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Gewerbliche Bauflächen an der Hohen Wende“ sowie die zugehörige Begründung werden festgestellt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:         ca. 2,3 km

Größe des Plangebietes:ca. 6,74 ha

geplante Nutzungen:gewerbliche Baufläche

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 den Beschluss zur Einleitung der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Gewerbliche Bauflächen an der Hohen Wende“ gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB haben vom 17.10.2017 bis zum 16.11.2017 stattgefunden. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Hehlentor ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 13.06.2018 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. Der Entwurf zur 91. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.06.2018 bis zum 26.07.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel in der Zeit vom 19.06.2018 bis zum 26.07.2018.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte im Jahr 2012 ist die militärische Nutzung des Kasernenareals an der Hohen Wende weggefallen, womit die städtebauliche Entwicklung des insgesamt ca. 30 ha großen Areals wieder durch die kommunale Planungshoheit vorgegeben wird. Neben der beabsichtigten Verlagerung des städtischen Bauhofs auf den westlichen Teilbereich, wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) für die Liegenschaft aufgestellt. Dieses wurde am 21.05.2015 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

Für den ca. 10,7 ha großen westlichen Teilbereich der ehemaligen Kaserne wird nun im Vollzug des Entwicklungskonzeptes der Flächennutzungsplan der Stadt Celle angepasst. Inhalt der Änderung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen für diese Hälfte des ehemals als Sonderbaufläche dargestellten militärisch genutzten Kasernenareals an der Hohen Wende, sowie die westlich daran anschließenden Teilflächen. Im Zuge der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 wird dieser damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Ebenfalls erfolgt die Darstellung des westlich angrenzenden militärischen Kriegsgräberfeldes als Grünfläche (Friedhof).

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

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