Beschlussvorlage - BV/0236/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.09.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
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13.09.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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27.09.2018
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Sachverhalt:
In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in rot dargestellt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:
In § 11 Abs. 1 - 4 sind die Gebührensätze entsprechend den beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen geändert worden.
In § 15 Abs. 2 wird die Stadtwerke Celle GmbH als Beauftragte der Stadt Celle für die Veranlagung der Abwassergebühren eingesetzt.
Gebührenberechnung
Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2017 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2019 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2019 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt. Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2019 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2018 = 3,30 % und 2019 = 3,00 %) zu Grunde.
Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,20 % für 2018 und von 2,20 % für 2019 kalkuliert worden.
Schmutzwasser
Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe
Der Planwert für das Jahr 2019 wurde daher auf 3.500.000 m³ angepasst.
Aufgrund des über dem Planwert liegenden Frischwasserverbrauchs und der daraus resultierenden Mehreinnahme sowie durch Einsparungen bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2017 im Bereich der Unterhaltung und der Personalkosten, kam es im Jahr 2017 zu einer Überdeckung in Höhe von: 1.120.681 €
Es wird empfohlen, diesen Betrag zu einem Anteil in Höhe von 700.000,00 € in die Kalkulation 2019 und zu einem Anteil in Höhe von 420.681 € in die Kalkulation 2020 einfließen zu lassen.
Die Überdeckung des Jahres 2016 wurde 2018 nicht vollständig einkalkuliert, so dass für das Jahr 2019 die restliche Überdeckung aus 2016 in Höhe von 481.333 € eingeplant wird.
Der Gesamtbetrag der Vorträge aus Überdeckungen der Vorjahre für das Jahr 2019 beläuft sich somit auf: 1.181.333 €
Es wird empfohlen, die Gebühr für das Veranlagungsjahr 2019 auf 2,60 €/m³ festzusetzen. |
Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Für 2019 kann die Gebühr pauschal je Anfahrt innerhalb der Regelarbeitszeit gesenkt werden. Außerhalb der Regelarbeitszeit muss die Gebühr erhöht werden.
Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Kleinkläranlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit anzuheben.
Der Dienstleistungsstundensatz bei Einsatz der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung kann innerhalb der Regelarbeitszeit gesenkt werden und muss außerhalb der Regelarbeitszeit erhöht werden.
Niederschlagswasser
Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe
Entstehung des Fehlbetrages in 2017:
Veränderungen in der Gebührenkalkulation 2019:
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Die zur Gebühr veranlagten Flächen sind in Folge der fortlaufenden Veranlagung leicht angestiegen. |
Der Planwert für das Jahr 2019 wurde daher auf den aktuellen Stand von 3.910.486 m² angepasst.
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Das Jahr 2017 schloss mit einem Fehlbetrag in Höhe von -478.825 € ab.
Es wird empfohlen, einen Anteil von 125.000 € in die Gebührenkalkulation 2019 einzurechnen.
Es wird empfohlen, die Gebühr für das Veranlagungsjahr 2019 auf 0,76 €/m² festzusetzen. |
Beiträge
Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129 kB
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2
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(wie Dokument)
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159,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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132,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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79,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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64 kB
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