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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0244/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass die Stadt Celle mit der Entnahme aus der Versorgungsrücklage, wie von der NVK empfohlen, ab dem Jahr 2028 beginnt. Zuführungen bis zum Jahr 2028 zur Versorgungsrücklage sollen im Rahmen eines ausgeglichenen Haushaltes erfolgen.

 

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Sachverhalt:

 

Am 16.11.1999 wurde das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes war es, Sondervermögen als Versorgungsrücklagen zu bilden, um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen. Durch ein Änderungsgesetz im Jahr 2010 entfiel die Verpflichtung zur Bildung dieser Rücklage. Die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) empfahl jedoch ihren Mitgliedern weiterhin Zuführungen vorzunehmen und diese ab 2018 zur Mitfinanzierung der Versorgungslasten zu nutzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss v. 30.09.2010 gefolgt. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde die Zuführung ab 2014 mit Ratsbeschluss v. 20.12.2013 ausgesetzt.

Inkl. Zinserträge wurde bis 2017 eine Versorgungsrücklage i.H.v. 1.175.112,13 € gebildet. Bei einer Entnahme aus der Versorgungsrücklage ab 2018 hätten wir eine jährliche Erstattung i.H.v. 78.000 € zu erwarten. Die Entnahme ist derzeit noch nicht im Haushalt eingeplant.

 

Die NVK hat nun ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches prognostiziert, dass die Versorgungslasten bis zum Jahr 2035 weiter ansteigen werden. Durch ein über das Jahr 2018 hinausgehendes Ansparen zur Versorgungsrücklage und einer erst späteren Entnahme kann dieser Effekt abgefedert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung der NVK beschlossen, ihren Mitgliedern für deren individuelle Entscheidung zur Verwendung ihres Treuhandvermögens drei Modelle zur Verfügung zu stellen:

 

1)      Die Auszahlung der Versorgungsrücklage erfolgt ab 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

2)      Bis zum Jahr 2027 erfolgt ein weiteres Ansparen der Versorgungsrücklage. Die Auszahlung wird ab 2028 vorgenommen, über einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

3)      Bis zum Jahr 2027 erfolgt weiterhin die Verwaltung der Versorgungsrücklage durch die NVK. Es werden aber keine Zuführungen mehr vorgenommen. Die Auszahlung der Versorgungsrücklage folgt ab 2028 über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Die NVK erachtet es für sinnvoll, die Versorgungsrücklage zunächst unangetastet zu lassen, diese – möglichst – noch weiter anzusparen und erst die „Spitzen der Versorgungslast“ durch Entnahmen ab 2028 abzufedern (siehe Nr. 2). Nach Rücksprache mit der NVK ist es möglich, individuelle Zuführungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltslage, vorzunehmen.

 

Trotz des derzeit prognostizierten negativen Haushaltsergebnisses der Stadt Celle sollte, wie von der NVK empfohlen, die Versorgungsrücklage zunächst unangetastet verbleiben und erst mit der Entnahme im Jahr 2028 begonnen werden. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, weitere Zuführungen zur Versorgungsrücklage zu tätigen, sobald ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird.

 

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