Beschlussvorlage - BV/0245/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Frau Susanne McDowell für die Dauer von acht Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadträtin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 Personal
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 109 NKomVG wählt der Rat Frau Susanne McDowell für die Dauer von acht Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadträtin. Eine Ernennung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Besoldung wird nach B4 einschließlich einer Aufwandsentschädigung gezahlt.
Sachverhalt:
Die Amtszeit des Stadtrates Kassel endete am 14.07.2017. Die zeitnahe Nachbesetzung ist aufgrund anstehender Strukturüberlegungen ausgesetzt worden. Am 20.06.2018 hat der Rat die Reduzierung der Fachdezernate von vier auf drei einschließlich der Zuordnung der wesentlichen Aufgabenbereiche beschlossen (AN/0178/17-2). Darauf folgte die öffentliche Ausschreibung der Stelle der Stadträtin/des Stadtrates in verschiedenen Medien.
Im Rahmen des anonymisierten Bewerbungsverfahrens haben sich online 12 Personen beworben. Die anonyme Abfrage nach dem Geschlecht erbrachte, dass sich drei Damen und neun Herren um die Stelle bemühten.
Im Rahmen der Vorauswahl hatten sämtliche Fraktionen die Gelegenheit erhalten, die anonymisierten Bewerbungsformulare einzusehen, Eignung, Leistung und Befähigung zu beurteilen und Vorschläge für eine Einladung zu machen. Ich habe mit drei geeigneten Personen (eine Dame, zwei Herren) Vorgespräche geführt.
In den Vorstellungsgesprächen überzeugte die Bewerberin
Frau Susanne McDowell
als geeignete Kandidatin für die Stelle der Stadträtin.
Frau McDowell wird sich am 25.09.2018 in der Sitzung des Verwaltungsausschusses ratsöffentlich vorstellen.
Frau McDowell erfüllt die Voraussetzungen der Ausschreibung. Ich halte sie uneingeschränkt für geeignet, die vakante Position auszufüllen und schlage sie gem. § 109 NKomVG für die Wahl zur Stadträtin vor.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre.
Die Besoldung erfolgt entsprechend der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B4. Daneben ist eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 2 NKBesVO in Höhe von aktuell 155,00 € monatlich vorgesehen.
