Beschlussvorlage - BV/0214/18
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr 16 Ace I. Teil der Stadt Celle "Gewerbegebiet an der B 214" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace der Stadt Celle "Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage" - Satzungsbeschluss gemäß § 10Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- 30.1 Justiziariat
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.09.2018
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214“ mit Teilaufhebung der Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Den Anregungen des Landkreises Celle mit Schreiben von 13.04.2017 wird entsprochen.
- Die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 29.03.2017, unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 07.08.2015, wird teilweise entsprochen und die Begründung wird ergänzt.
- Die Anregungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Verden mit Schreiben vom 28.03.2017, unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 09.01.2015, wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgt nicht.
- Die Anregungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Schreiben vom 07.04.2017 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgt nicht.
- Den Anmerkungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide mit Schreiben vom 29.03.2017 wird teilweise entsprochen. Eine Planänderung erfolgte nicht, die Begründung wird ergänzt.
- Der Stellungnahme der Celle-Uelzen Netz GmbH mit Schreiben vom 12.04.2017 wird teilweise entsprochen, die Begründung wird ergänzt.
- Den Anmerkungen der BUND Kreisgruppe Celle mit Schreiben vom 17.04.2017 wird teilweise entsprochen. Eine Planänderung erfolgt nicht, jedoch wird der Umweltbericht ergänzt.
- Die Anmerkungen des Bürgers mit Schreiben vom 26.04.2017 im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung erfolgt nicht. Den Anmerkungen und Hinweisen wird nicht entsprochen.
- Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 28.03.2017 wird, soweit sie nicht nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren, teilweise entsprochen.
Die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle „Gewerbegebiet an der B 214‘“ mit Teilaufhebung der Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 5,3 km
Größe des Plangebietes:ca. 2 ha
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ gefasst. Der Änderungsbeschluss wurde am 13.06.2015 ortsüblich bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden in der Zeit vom 23.06.2015 bis zum 22.07.2015 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 21.02.2017 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil der Stadt Celle mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.04.2017 bis zum 03.05.2017 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.03.2017 bis zum 20.04.2017.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Im Bebauungsplanverfahren kann die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes nur sinnvoll in Form eines Gewerbegebietes im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung erfolgen. Die geänderte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 orientiert sich an der Festsetzung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 25 Ace „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“. Abweichend zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 Ace I. Teil werden die gemäß Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke sowie die ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausgeschlossen. Die Höhenlage von baulichen Anlagen wird als Mindestmaß mit 40,3 m über Normalnull (NN) festgesetzt, so dass eine Hochwasserfreiheit unter Berücksichtigung der Belange des statistischen hundertjährlichen Bemessungshochwassers gegeben ist. Mit der Festsetzung der Höhenlage der baulichen Anlagen von Oberkante (OK) 51 m über NN sollen aufgrund der weitreichenden Einfassung des Plangebietes durch die vorhandene Bebauung und die Landschaft nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild entstehen.
Gemäß dem Schallgutachten werden die erforderlichen Immissionswerte an allen Immissionsstandorten eingehalten, wenn die Emissionskontingente auf 62/47 (dB(A)/m² (tags/nachts) begrenzt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht im Ergebnis eine sinnvolle gewerbliche Nutzung und bringt die Belange der Wirtschaft mit den Belangen der Wohnbevölkerung zum Ausgleich.
Durch die Umwandlung von 10.645 m² Sandacker in einen Eichenmischwald auf den Flurstücken 68 und 69 der Flur 4 der Gemarkung Bockelskamp, südlich der Ortslage Klein Ottenhaus, wird die Inanspruchnahme des Naturraumes und des Waldes ausgeglichen; detaillierte Regelungen hierzu enthält der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan.
Das Plangebiet wird über Braunschweiger Heerstraße erschlossen; neue öffentliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Mit der Änderung wird dem Bedarf nach weiteren Gewerbeflächen nachgekommen und hier der Fortbestand eines konkret angrenzenden Gewerbebetriebes gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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579 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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