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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0187/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Aufhebung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von oberflächennahen geothermischen Anlagen vom 22.03.2012 mit Wirkung zum 01.01.2019. In den Anwendungsbereich dieser Richtlinien fallende Zuschussanträge, die bis zum 31.12.2018 bei der Stadt Celle eingehen, werden vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel nach den bis zum 31.12.2018 gültigen Regelungen der Richtlinien beschieden.

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Sachverhalt: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2011 unter TOP N21 im Zusammenhang mit der Festlegung des Kaufpreises für die Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Klein Hehlen / Am Kieferngrund beschlossen, dass aus den Erlösen der Grundstücksverkäufe ein Teilbetrag in Höhe von 3,00 €/m² Baulandfläche zur Förderung geothermischer Anlagen zur Verfügung gestellt werden soll (s. Beschlussvorlage VZ/0466/11-1 vom 29.11.2011).

 

Damit sollte im Zusammenhang mit der Vermarktung städtischen Baulandes ein deutliches Signal zur Unterstützung der Geothermie-Nutzung im Stadtgebiet gesetzt werden. Die entsprechenden Förderrichtlinien (s. Anlage 1, vgl. BV/0102/12), die unter TOP Ö20 der Sitzung des Rates am 22.03.2012 beschlossen wurden, enthalten bewusst keine Ausschlusskriterien bei Inanspruchnahme weiterer Fördermittel. Auch gehen die Zuschüsse über die gemäß den Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle zu gewährenden Zuschüsse hinaus.

 

Die gesamte Nutzung von Erdwärme im Stadtgebiet beschränkt sich bislang auf die sogenannte "oberflächennahe" Geothermie, vorwiegend durch Erdwärmesonden mit mittleren Tiefen von 90 bis 100 m oder Erdwärmekollektoren (Flächenkollektoren oder Spiralkörbe).

 

Bislang sind vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im Stadtgebiet Celles insgesamt 158 Anlagen (93 Erdwärmesonden, 65 Spiral- oder Flächen-Kollektoren)  zur Nutzung oberflächennaher Geothermie erfasst.

 

Die Zahl und Art der von der Stadt Celle bezuschussten Erdwärme-Anlagen (Stand 01.08.2018, Förderzeitraum 2013 – 2018) ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

 

Anlagenart

Förderrichtlinie Geothermie

städtisches Bauland

Förderrichtlinie Klimaschutzfonds

Anzahl

Zuschüsse Summe

Anzahl

Zuschüsse Summe

Erdwärmesonden

16

48.000,00 €

18

62.587,57 €

Kollektoren / Spiralkörbe

16

32.000,00 €

10

29.619,41 €

 

In den letzten Jahren fand in allen Fällen der Errichtung einer Erdwärmeanlage auf von der Stadt Celle vermarkteten Wohnbaugrundstücken eine Doppelförderung statt: Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von oberflächennahen geothermischen Anlagen vom 22.03.2012 (Zuschuss 3.000 € für Sonden bzw. 2.000 € für Kollektoren) sowie nach den Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle vom 16.06.2016 (Zuschuss 10% der Kosten, max. 3.000 €, bis 2016 max. 5.000 €).

Dabei ergaben sich in Einzelfällen städtische Zuschüsse von mehr als 7.000 €.

Zu berücksichtigen ist, dass neben der Förderung durch die Stadt Celle auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zur Errichtung von oberflächennahen Geothermieanlagen gewährt (im Regelfall bis 4.500 €); hier können sich Konkurrenz- bzw. Ausschlusseffekte durch die von der Stadt gewährten Zuschüsse ergeben, weil nach den Bestimmungen der BAFA die Gesamtförderung nicht mehr als das Doppelte des BAFA-Zuschusses betragen darf.

In Zukunft sollte deshalb zumindest auf städtischer Seite keine Doppelförderung mehr erfolgen, sondern eine Beschränkung auf die Zuschussgewährung aus dem Klimaschutzfonds vorgesehen werden. Dies lässt sich auch mit folgenden Gesichtspunkten begründen:

  • Für die Errichtung von Erdwärmeanlagen stehen mittlerweile bewährte und standardisierte Bauverfahren einschließlich der ordnungsgemäßen Einbringung von Sonden oder Kollektoren ins Erdreich zur Verfügung; ein Übermaß finanzieller Anreize zur Etablierung dieser Technik ist daher nicht mehr zu rechtfertigen.
  • Die Vermarktung städtischen Wohnbaulandes erfolgt wegen der zunehmenden Knappheit nach einem umfangreichen Kriterienkatalog und verzeichnet eine hohe Nachfrage unabhängig von derartigen Zuschussoptionen; beim Grundstücksverkauf an Private wird stets auf die Förder­möglichkeiten aus dem Klimaschutzfonds verwiesen.
  • Der städtische Investitionshaushalt könnte um entsprechende Zuschussanteile (2013: 35.000 €, absinkend auf 2018: 15.000 €) entlastet werden. Daneben würde auch der mit der Doppelförderung verbundene Verwaltungsmehraufwand entfallen.
  • Die  Auswertung der vom LBEG aktuell bereitgestellten Daten zur oberflächennahen Erdwärme in Niedersachsen zeigt, dass gegenüber dem Stadtgebiet im sonstigen Gebiet des Landkreises Celle eine merklich höhere Dichte von Erdwärmeanlagen je Einwohner besteht (2,4 Anlage je 1000 EW im sonstigen Kreisgebiet; 2,1 Anlagen je EW im Stadtgebiet), obwohl dort keine eigenständigen Fördermaßnahmen für die Geothermie existieren. Das lässt den Schluss zu, dass die im Stadtgebiet praktizierte finanzielle Doppelförderung der letzten Jahre zumindest keine zurechenbare Stimulation der Errichtung von Erdwärmeanlagen ausgelöst hat.

Im Ergebnis erscheint eine künftige Beschränkung der Bezuschussung von Erdwärmeanlagen auf Mittel des Klimaschutzfonds Celle geboten und vertretbar. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von oberflächennahen geothermischen Anlagen vom 22.03.2012 sollten zum 01.01.2019 aufgehoben werden. Ungewollte Härten könnten dadurch vermieden werden, dass bis zum 31.12.2018 gestellte Zuschussanträge noch bedient werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

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