Beschlussvorlage - BV/0180/18-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Außengastronomie in der Innenstadt - zeitliche Regelungen zur Eingrenzung der Lärmproblematik durch Erlass einer Sperrzeitverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Blumlage/Altstadt
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.09.2018
|
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing hat sich am 05.09.2018 mit der in Rede stehenden Thematik befasst. Diesbezüglich hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Rechtsverordnung wie folgt angepasst werden müsse (Änderungen in Fettdruck):
§ 1 Geltungsbereich:
Die Rechtsverordnung gilt für alle Gaststätten mit dem Betrieb einer Außenbewirtschaftung in der Altstadt gemäß anliegender Karte (z. B. Gartenwirtschaft, Freiterrasse, Straßenbewirtschaftung).
§ 2 Festsetzung der Sperrzeit:
(1) Für die Außenbewirtung von Gaststätten in der Altstadt wird die Sperrzeit auf
23:00 Uhr festgesetzt.
Mit dieser Änderung hat der Ausschuss die Sperrzeitverordnung einstimmig empfohlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
8,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
657,8 kB
|
