Beschlussvorlage - BV/0098/18
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Wce der Stadt Celle "Gewerbegebiet Maschweg/ Süd" - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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13.11.2018
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 4,5 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:9,94 ha
geplante Nutzung: Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat am 16.05.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Wce „Gewerbegebiet Maschweg/ Süd“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden in der Zeit vom 30.01.2018 bis zum 01.03.2018 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Der Bebauungsplan Nr. 22 Wce „Gewerbegebiet Maschweg/ Süd“ aus dem Jahre 1983 setzt in seinem Geltungsbereich ein Gewerbegebiet fest.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Wce „Gewerbegebiet Maschweg/ Süd“ beinhaltet die Anpassung der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes an das Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Celle und die Aufnahme ergänzender Hinweise und nachrichtlicher Übernahmen, insbesondere zur aktuellen Rechtslage.
Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der „Celler Liste“ des Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Celle von 2010 sollen dort nicht zulässig sein. Soweit Handwerks- und Gewerbetriebe zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente produzieren oder vertreiben, so soll deren Verkauf als sogenannter untergeordneter Werksverkauf ausnahmsweise zulässig sein, soweit es sich um eine untergeordnete Betriebsfläche handelt und bezüglich der Waren ein Sachbezug zu der Hauptgewerbetätigkeit auf dem Betriebsgrundstück gegeben, sowie eine maximale Verkaufsfläche von 80 m2 nicht überschritten wird. Bei ähnlichen Planänderungen werden aus Gründen der Gleichbehandlung analoge Regelungen getroffen. Der Betrieb auf dem Grundstück Grafftring 13 verfügt über genehmigte Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente von ca. 69 m². Im Rahmen des erweiterten Bestandsschutz wird ihm eingeräumt ausnahmsweise seine Verkaufsfläche mit Sortimenten der Celler Liste bis auf maximal 80 m² zu erweitern.
Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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526,5 kB
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