Beschlussvorlage - AN/0201/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von Ratsfrau Inga Marks "Bildung eines eigenständigen Jugend- und Sportausschusses"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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20.11.2018
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat beschließt, den Jugendhilfeausschuss zum 31.12.2018 aufzulösen.
2) Der Rat beschließt, zum 01.01.2019 einen Jugend- und Sportausschuss zu bilden. Die Zahl der stimmmberechtigten Ratsmitglieder in diesem Ausschuss wird auf neun festgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die CDU-Fraktion einen zusätzlichen stimmberechtigten Sitz bekommt. Die Fraktion LINKE/BSG hat zukünftig Stimmrecht in diesem neuen Gremium. Ein Grundmandat gibt es nicht mehr.
Die bisherigen Mitglieder des Sportausschusses (Ratsmitglieder und beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sowie Vorsitz und Stellvertretung) gehen zum 01.01.2019 in den Jugend- und Sportausschuss über, es sei denn, die Fraktionen im Rat der Stadt Celle melden Änderungen gemäß § 71 Abs. 9 Ziff. 1 NKomVG.
Die CDU-Fraktion benennt ein drittes stimmberechtiges Mitglied wie folgt:
_____________________ (wird ggf. in der Sitzung benannt)
Aus dem bisherigen Jugendhilfeausschuss werden zum 01.01.2019 folgende beratende Mitglieder in den neuen Jugend- und Sportausschuss übernommen (da es sich um einen Ausschuss nach § 71 Abs. 7 NKomvG handelt, haben diese beratenden Mitglieder kein Stimmrecht):
- Thomas Röttger(Freie Träger)
- Doris Adlung (Polizei)
Dazu als ständige Vertreter/innen der Verwaltung:
- Dirk Nothdurft (FDL Jugendarbeit und Sport)
- Julia Frenking (Stadtjugendpflegerin).
Die o. a. Änderungen stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest und werden zum 01.01.2019 wirksam.
3) Der Rat fasst einen einstimmigen Beschluss nach § 71 Abs. 10 NKomVG, ab dem 01.01.2019 die Vorsitze und deren Stellvertreter/innen bei den neun Ausschüssen des Rates so zu belassen. Sollte dies der Rat nicht beschließen, sind die neun Ausschussvorsitze und deren Stellvertreter/innen im Zugreifverfahren neu zu verteilen. Diese Neuverteilung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.
4) Der Antrag Nr. AN/0201/18 von Ratsfrau Marks wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.
Sachverhalt:
Die Trägerschaft der Stadt Celle in der Jugendhilfe geht zum 01.01.2019 an den Landkreis über. Somit entfällt ab diesem Zeitpunkt die rechtliche Verpflichtung, einen Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es wird vorgeschlagen, diesen Ausschuss per Ratsbeschluss zum 31.12.2018 aufzulösen.
Bezüglich der in Rede stehenden Veränderungen bei der Ausschussstruktur des Rates liegen derzeit drei Fraktionanträge vor:
1) Antrag Nr. AN/0169/18 der CDU-Fraktion:
Zuordnung des Themenbereichs Jugend zum Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration.
2) Antrag Nr. AN/0201/18 von Ratsfrau Marks:
Zuordnung des Themenbereichs Jugend zum Sportausschuss.
3) Antrag Nr. AN/0335/18 der SPD-Fraktion:
Bildung eines eigenständigen Ausschusses mit dem Namen „Kinder- und Jugendarbeit, Kinderbetreuung und Prävention“.
Ab dem 01.01.2019 verbleiben diverse Aufgabenbereiche bei der Stadt (u. a. Leistungen der Jugendarbeit und der Familienbildung in den Stadtteilprojekten, Stadtteilmanagement). Demzufolge ist gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nds. AG SGB VIII ein Jugendausschuss zu bilden. Da jedoch umfangreiche Aufgaben an den Landkreis abgegeben werden, wird seitens der Fachverwaltung empfohlen, den Themenbereich Sport in den neu zu bildenden Jugendauschuss zu integrieren. In rechtlicher Hinsicht ist dies zulässig und aus fachlicher Sicht wird solch eine Zusammenlegung empfohlen. Weiterhin wird damit der neuen Organisationsstruktur der Verwaltung (siehe Anlage) Rechnung getragen und eine Verschlankung der Ausschussstruktur des Rates kann umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 01.01.2019 einen „Jugend- und Sportausschuss“ zu bilden. Der bisherige Sportausschuss bestand aus sieben stimmberechtigen Ratsmitgliedern (2x CDU, 2x SPD, 1x GRÜNE/WG/PARTEI, 1x FDP/DIE UNABHÄNGIGEN und 1x AfD-Fraktion) und einem Ratsmitglied ohne Stimmrecht (sog. „Grundmandat“, Fraktion LINKE/BSG). Da ab dem 01.01.2019 zusätzliche Aufgaben dazu kommen sollen, wird vorgeschlagen, die Zahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder – wie bei diversen anderen Ausschüssen auch – auf neun zu erhöhen. Dies hätte zur Folge, dass die CDU-Fraktion einen zusätzlichen stimmberechtigten Sitz bekommen würde. Die Fraktion LINKE/BSG hätte zukünftig Stimmrecht in diesem neuen Gremium. Ein Grundmandat gebe es nicht mehr.
Es wird vorgeschlagen, dass die bisherigen Mitglieder des Sportausschusses (Ratsmitglieder mit Stimmrecht sowie Vorsitz und Stellvertretung) zum 01.01.2019 in den Jugend- und Sportausschuss übergehen, es sei denn, die Fraktionen im Rat der Stadt Celle melden Änderungen gemäß § 71 Abs. 9 Ziff. 1 NKomVG.
Die CDU-Fraktion benennt ein drittes stimmberechtiges Mitglied wie folgt:
_________________________ (wird ggf. in der Sitzung benannt)
Im Übrigen ist bei der o. g. Neubildung § 71 Abs. 7 NKomVG zu beachten. Danach sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein. Derzeit sind im Sportausschuss drei beratende Mitglieder vertreten:
- Hagos, Selam (Vorschlag CDU-Fraktion)
- Nieber, Rolf Peter (Vorschlag SPD-Fraktion)
- Sohnemann, Otto (KSB) - Vertreter: Sommer, Gerald
Gem. § 13 Abs. 2 S. 2 Nds. AG SGB VIII gehören dem Jugendausschuss als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der jeweiligen Gemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Im bisherigen Jugendhilfeauschuss waren bereits Vertreter/innen der Freien Träger tätig. Es wird empfohlen,
- Herrn Thomas Röttger (Freie Träger)
ab dem 01.01.2019 als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Jugend- und Sportausschuss zu berufen. Aus Sicht der Fachverwaltung sollten weitere beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in dieses neue Gremium übernommen werden:
- Frau Doris Adlung(Polizei)
Dazu als ständige Vertreter/innen der Verwaltung:
- Herr Dirk Nothdurft (FDL Jugendarbeit und Sport)
- Frau Julia Frenking (Stadtjugendpflegerin).
Bezüglich der Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellv. Ausschussvorsitze ist festzustellen, dass die Vorsitze von neun Ausschüssen und deren Stellvertreter/innen neu vergeben werden müssen, wenn ein Ausschuss wegfällt (Komm. Thiele, Rn 29 zu § 71 NKomVG). Anzumerken ist hierbei, dass die Reduzierung um einen Ausschuss die Zugriffsreihenfolge nicht verändert. Diese lautet derzeit wie folgt
Zugriffsreihenfolge | bei 10 Ausschüssen | bei 9 Ausschüssen |
1. Zugriff | CDU | CDU |
2. Zugriff | SPD | SPD |
3. Zugriff | CDU | CDU |
4. Zugriff | SPD | SPD |
5. Zugriff | Losentscheid | Losentscheid |
6. Zugriff | GRÜNE/WG/P. u. CDU | GRÜNE/WG/P. u. CDU |
7. Zugriff | Losentscheid | Losentscheid |
8. Zugriff | FDP/UNABH. und AfD | FDP/UNABH. und AfD |
9. Zugriff | CDU | CDU |
10. Zugriff | SPD | --- |
Da im bisherigen Jugendhilfeausschuss die SPD-Fraktion den Vorsitzenden stellte, könnte der Rat ggf. einen einstimmigen Beschluss nach § 71 Abs. 10 NKomVG fassen, die Vorsitze und deren Stellvertreter/innen so zu belassen. Sollte dies der Rat nicht beschließen, wären in der Ratssitzung die neun Ausschussvorsitze und deren Stellvertreter/innen im Zugreifverfahren wie folg neu zu verteilen:
- Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
- Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Sportausschuss NEU: Jugend- und Sportausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
- Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration
- Betriebsausschuss „Stadtentwässerung Celle“.
Der Rat hat die Neuverteilung durch Beschluss festzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Die Erhöhung der Zahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder im Jugend- und Sportauschuss hat keine finanzielle Auswirkungen, da die Ratsmitglieder eine monatliche Pauschalentschädigung bekommen.
- Durch die Abschaffung des Jugendhilfeausschusses entfallen 11 beratende Mitglieder. Jedes beratende Mitglied bekommt pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 20,00 €. Weiterhin reduziert sich der Betreuungsaufwand der Verwaltung für den wegfallenden Ausschuss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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91,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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150,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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234,3 kB
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