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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0184/18-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der geänderte Antrag der AfD-Fraktion, ab dem Schuljahr 2019/20 als freiwillige Leistung die Kosten für die notwendigen Lernmittel an den Grundschulen durch die Stadt Celle bis maximal 60 € pro nicht sozialleistungsberechtigtem Schüler und Schuljahr zu übernehmen, wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt:

Die AfD-Fraktion hat in der Sitzung des Ausschusses für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration am 19.09.2018 angekündigt, ihren Antrag zu modifizieren und ihn zwischenzeitlich per E-Mail vom 14.10.2018 wie folgt aktualisiert:

 

Die neue Formulierung lautet:

„Die Stadt Celle übernimmt ab Schuljahr 2019/2020, als freiwillige Leistung, die Kosten für die notwendigen Lernmittel an den städtischen Grundschulen bis maximal 60,00 € pro Schüler und Schuljahr. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII, dem Bundeskindergeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz, da sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben und damit die Kosten bereits jetzt erstattet bekommen.

Nach dem aktuellen Sachstand wird der Jugendclub in der Bahnhofstraße zum 31.03.2019 schließen. Der jährliche Zuschuss in Hohe von 120.000 € wird damit entfallen. Diese Mittel schlagen wir als Gegenfinanzierung für unseren Antrag vor. Außerdem, durch den Wegfall der Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe, spart die Stadt Celle jährlich Millionen von Euro, daher wäre es sicherlich möglich einen Teil davon an die Familien mit Kindern zurückzugeben.“

 

Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion darum gebeten, zu prüfen, wie viele von 2700 Schülerinnen und Schülern tatsächlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Es erfolgt eine Anfrage beim Landkreis Celle. Die Zahlen werden in der Sitzung am 7.11.2018 nachgereicht.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass zusätzlich zu den bereits in der Vorlage BV Nr. AN/0184/18-1 genannten bzw. in der Sitzung vom 19.09.18 diskutierten finanziellen Auswirkungen (bei nur 2000 Anträgen 120.000 Euro jährlich) zusätzlich die Kosten für eine Personalstelle für die Antragsbearbeitung und Kontrolle (50.000-70.000 €/jährlich) zu veranschlagen sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht angesichts der nach wie vor prekären Haushaltssituation kein Spielraum für eine derartige freiwillige Leistung.

 

Wenn das Land einen weiteren Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen leisten wollte, müsste es selbst Überlegungen zur Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit anstellen.

 

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Anlagen

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