Mitteilungsvorlage - MV/0271/18
Grunddaten
- Betreff:
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Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt, Landkreis, der Celler Demenz-Initiative e.V. und dem Sozialverband Deutschland e.V. zum Pflegestützpunkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration
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Kenntnisnahme
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07.11.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Pflegestützpunkt liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises (Gesundheitsförderung), zumal nur der Landkreis Vertragspartner des Landes und verschiedener Krankenkassen im Rahmen der Regionalen Vereinbarung zur Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten nach § 92 c Abs. 1. SGB IX (Pflegestützpunktvertrag) ist. Die Verpflichtung der Stadt bezieht sich ausschließlich auf die Kooperationsvereinbarung.
Die Unterstützung der Stadt erfolgte durch die Bereitstellung einer Halbtagsstelle. Durch Kündigung der Mitarbeiterin ist die Stelle vakant. Die Stadt wird hier bis zum Vertragsende für eine Wiederbesetzung aus dem vorhandenen Personalbestand sorgen.
Aufgrund der Nähe zum Aufgabenbereich (Soziales, Gesundheit) und der im Beirat beteiligten Kooperationspartner (Psychosoziale Beratungsstelle, Demenz-Initiative, SoVD) ist der Landkreis eindeutig in der Verpflichtung, die Aufgabe wahrzunehmen, was er auch inhaltlich sowie dienst- und fachaufsichtlich steuernd in der Vergangenheit getan hat. Der städtische Einfluss ist hier eher gering.
Da der Landkreis den Pflegestützpunkt für die Landkreisgemeinden kostenlos betreibt, ist nicht zu erkennen, warum die Stadt die nach Abzug aller Landkreiskosten verbleibenden Fehlbeträge weiterhin allein bereitstellen soll. Forderungen nach einer wenigstens hälftigen Aufteilung hat der Landkreis mit Hinweis auf die Overhead-Kosten für seine federführende Funktion abgelehnt.
Die finanziellen Aufwendungen lagen für die Stadt im Durchschnitt unter Berücksichtigung der Krankenkassen- und Landeszuwendungen und Abzug aller Kosten zwischen 9.000 € und 13.000 €.
Die durch die Zusammenlegung von Seniorenberatung und Pflegeberatung zu Senioren- und Pflegestützpunkten mit dem Verein Celler Frauenräume e. V. und dem Landkreis geschlossene Vereinbarung zur Seniorenberatung bleibt von der Vertragskündigung zum Pflegestützpunkt unberührt. Die durch die Stadt hier eingegangenen Verpflichtungen beziehen sich auf die kostenlose Bereitstellung eines Büroraums in der Fritzenwiese 46 (Mehrgenerationenhaus) und die Mitnutzung der dortigen Gemeinschaftsräume sowie die sich aus der Aufgabe für die Stadt ergebenden Berichtspflichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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371,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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251,2 kB
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