Mitteilungsvorlage - MV/0296/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluierung und Chancen für den Heesemarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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13.11.2018
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Sachverhalt:
In einer vorherigen Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses wurden die nachfolgenden Prüfaufträge bzw. Fragen an die Verwaltung gerichtet.
Prüfauftrag:
● Gibt es Möglichkeiten für Privatpersonen Überschuss aus eigenem Anbau auf dem Markt zu verkaufen?
● Gibt es Möglichkeiten für Privatpersonen zu Weihnachten oder Ostern selbstgemachtes (z.B. selbstgestrickte Mützen im Winter etc.) auf dem Markt zu verkaufen?
Stellungnahme:
In der Beantwortung werden die beiden Fragen zusammengefasst. Die Wochenmarktsatzung unterscheidet bei den Beschickern nicht zwischen Gewerbetreibende und Privatpersonen. Somit steht einer Beschickung der Wochenmärkte durch Privatpersonen nichts entgegen, sofern sie die Voraussetzungen der Satzung erfüllen.
Hierzu gehört u.a. die Einhaltung des Warenangebotes (z.B. Blumen, Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch und Wurst etc.) und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, die alle von der Markttätigkeit ausgehenden Risiken und Gefahren abdeckt. Für die Nutzung der Stromentnahmestelle ist ein Zwischenzähler zu verwenden, der geeicht sein muss und den sicherheitstechnischen Anforderungen genügt.
Die Organisation des Wochenmarktes, diesen als „Bauernmarkt“ zu gestalten, obliegt einzig der Eigeninitiative der Marktbeschicker. Die Möglichkeiten der Gestaltung sind gerade für den Heesemarkt in der Satzung sehr offen gehalten.
Im Rahmen der seinerzeitigen Projektgruppe „Erarbeitung und Umsetzung von Marketingstrategien für die Celler Wochenmärkte – Schwerpunkt Heesemarkt“ sind mögliche Aktivitäten im Rahmen der Wochenmärkte thematisiert worden. In dieser Arbeitsgruppe waren neben Mitarbeitern der Verwaltung auch Marktbeschicker vertreten, u.a. war auch ein Beschicker des Heesemarktes vertreten.
Die eingebrachten Ideen wurden in den vergangenen Jahren von den Marktbeschickern leider nicht aufgegriffen, folglich muss davon ausgegangen werden, dass seitens der Marktbeschicker des Heesemarktes offenbar wenig Interesse besteht, diesen durch eigene besondere Aktivitäten zu beleben.
Prüfauftrag:
● Gibt es die Möglichkeit, den Heesemarkt auf den Lauensteinplatz zu verlegen?
Stellungnahme:
Eine vergleichbare Anfrage wurde bereits auf Anregung der Marktbeschicker im Jahr 2011 seitens der Verwaltung sowohl rechtlich als auch räumlich geprüft.
Derzeit ist die Anzahl der Marktstände wie folgt aufgestellt:
mittwochs 3 Marktstände/Verkaufswagen
samstags 8 Marktstände/Verkaufswagen
Bei der Infrastruktur war zu prüfen, ob ausreichend Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind. Derzeit werden für die Marktbeschicker für mittwochs 2 und für samstags 7 Stromanschlüsse benötigt. Eine durch die Marktaufsicht durchgeführte Ortsbesichtigung auf dem Lauensteinplatz hat ergeben, dass aufgrund fehlender Anschlüsse keine Strom- und Wasserentnahme möglich ist.
Eine Verlegung des Wochenmarktes setzt die Änderung der Wochenmarktsatzung voraus. In § 2 Abs. 1 b der Satzung ist der Ort und ggfl. die Zeit zu ändern.
Als Stellfläche für die Verkaufsstände/Verkaufswagen kommen nur die Parkplatzflächen in Betracht. Die Flächen vor den Gebäuden befinden sich in Privatbesitz und stehen somit als Marktfläche nicht zur Verfügung. Die vorhandene Rasenfläche scheidet aus, da auf dieser zum einen diverse Bäume stehen und zum anderen die notwendige Standfestigkeit der Verkaufsstände bei einsetzenden Regen oder Schnee nicht gewährleistet werden kann. Eine Pflasterung mit Einbau der nötigen technischen Infrastruktur würde nicht unerhebliche Kosten auslösen und den Charakter des Lauensteinplatzes dauerhaft verändern.
Bei einer Nutzung der Parkplatzflächen wäre nach derzeitiger Auslastung des Wochenmarktes eine Unterbringung auf dem Lauensteinplatz möglich. Zu beachten wäre dabei, dass die Verkaufswagen mit Kühlung zur Verkaufsfläche keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein dürfen.
Die Parkflächen werden von den Anwohnern und den dort ansässigen Geschäften genutzt. Da die Parkflächen für die Marktstände/Verkaufswagen die einzige Standortmöglichkeit wären, müssen diese an den Tagen des Wochenmarktes frei sein. Hierzu müssen die Anwohner am Vorabend ihre Fahrzeuge umparken, da diese andernfalls mit der Aufbauphase des Wochenmarktes kostenpflichtig abgeschleppt würden.
Weiterhin müsste der Lauensteinplatz während des Wochenmarktes für den fließenden Verkehr gesperrt werden. Folgende Zuwege sind dabei in Betracht zu ziehen:
- Welfenalle/Lauensteinstraße
- Ludwig-Hölty-Str./Lauensteinstraße
Aufgrund der geringen Anzahl von Marktbeschickern am Mittwoch, wäre die Mehrzahl der Parkplätze frei, die jedoch aufgrund der Sperrung (Festlegung in der Satzung als Markfläche) für den fließenden Verkehr zur Nutzung nicht zur Verfügung stehen könnten. Es ist davon auszugehen, dass dies bei den Bürgern auf Unverständnis stößt und Unmut zur Folge hätte.
Es bestehen erhebliche Bedenken, dass die Sperrung für den öffentlichen Verkehr während der Marktzeit aufrechterhalten werden kann. Die innerstädtischen Erfahrungen haben gezeigt, dass Absperrungen von Autofahrern ignoriert werden (Schranken werden zur Seite geschoben), erst recht, wenn mittwochs für den Autofahrer ersichtlich trotz Sperrung eine Mehrzahl von Parkplätzen frei ist. Ein regelmäßiger separater Ordnungsdienst wäre über das Jahr gesehen über die Standplatzgebühren nicht finanzierbar.
Der Lauensteinplatz wäre während der Zeit des Wochenmarktes incl. Auf- und Abbauphase (derzeit von 5.30 Uhr bzw. 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr)) für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können keine Kunden der dort ansässigen Geschäfte (z.B. Sparkasse, Edeka usw.) vorfahren. Dieses könnte u. U. dass Ausweichen der Kunden auf andere Geschäfte (Combi, Penny-Markt) und damit einen Einnahmeverlust an dieser Stelle zur Folge haben.
Die Besucher des Wochenmarktes, die Anwohner des Lauensteinplatzes und die Kunden der Geschäfte haben während der Wochenmarktzeiten nur die Möglichkeit in den umliegenden Straßen zu parken. Das verschärft auch die Verkehrs- und Parkplatzsituation in den angrenzenden Straßen (z.B. Welfenallee, Ludwig-Hölty-Straße usw.)
Ein weiteres Problem könnte durch die Anfahr- und Aufbauzeiten entstehen. Diese beginnt 2 Stunden vor Marktöffnung, also 5.30 Uhr bzw. 6.00 Uhr. Da sich auf dem Lauensteinplatz und in unmittelbarer Umgebung Miet- bzw. Eigentumsobjekte befinden, könnte dies bei den Anwohnern gerade samstags zu einer erhöhten Belästigung führen.
Zusammenfassung
Es wäre räumlich grundsätzlich möglich, den Wochenmarkt auf den Lauensteinplatz unterzubringen.
Investitionen in die technische Infrastruktur und ggf. Umbauten auf der Grünfläche würden nicht unerhebliche Investitionen auslösen. In den Zeiten der städtischen Haushaltskonsolidierung wird das seitens der Verwaltung sehr kritisch gesehen.
Eine Erhöhung der Standplatzgebühren durch einen Mehraufwand des Betriebshofes und eines separaten Ordnungsdienstes wären kontraproduktiv für den Heesemarkt.
Für die ansässigen Geschäftsleute könnte die durch den Wochenmarkt notwendige Sperrung des Lauensteinplatzes existenzielle Auswirkungen haben. Eventuell könnten Kunden abwandern, wenn diese die Geschäfte aufgrund der Parkplatzsituation nicht mehr oder nur sehr schwierig erreichen können. Es wäre nicht auszuschließen, dass der Lauensteinplatz auch für zukünftige Geschäftsleute an Attraktivität verlieren würde.
Für die Anwohner könnte der Lauensteinplatz ebenfalls unattraktiv werden, da diese bei Ansiedlung des Wochenmarktes stärkeren Belastungen als bisher durch Lärm und ständiges umparken der Kraftfahrzeuge ausgesetzt wären.
Für Veranstaltungen stände der Lauensteinplatz mittwochs und samstags zumindest in den Zeiten von 05:30 Uhr bis 14:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Anfrage:
● Wie hat sich die Veränderung auf dem Markt ausgewirkt?
Stellungnahme:
Die im Jahr 2017 seitens der Politik angeregte und zeitnah durchgeführte Neuanordnung der Marktstände/Verkaufswagen erfolgte unter Berücksichtigung u.a. nach den logistischen Gegebenheiten und den Vorschriften des Lebensmittelrechts. Hierbei wurden die jeweiligen Marktbeschicker beteiligt.
Folgende Erklärungen wurden von den Marktbeschicker abgegeben:
2 Marktbeschicker waren einverstanden
4 Marktbeschicker waren nicht einverstanden
2 Marktbeschicker haben keine Erklärung abgegebn
1 Marktbeschicker hat einen eigenen Vorschlag eingebracht
Der konstruktive Vorschlag wurde bei der durchgeführten Neuanordnung gerne mit einbezogen.
In der Marktsatzung ist geregelt, dass die Verwaltung Stellplätze zuweist. Bei den mit den Marktbeschickern geführten Gesprächen zeigten diese allerdings wenig Verständnis für den geänderten Aufbau. Besucher des Wochenmarktes äußerten sich gegenüber der Marktaufsicht ungehalten über die Änderungen, da Sie nach deren Angaben ihren Marktbeschicker nicht gleich gefunden hätten, obwohl deren Verkaufseinrichtung nur wenige Meter verlegt wurde.
Die Praxis hat letztendlich gezeigt, dass Probleme beim Auf- und Abbau der Verkaufseinrichtungen auftraten, so dass nachgebessert werden musste.
Vor diesem Hintergrund konnte das Konzept zur Zusammenführung der Verkaufseinrichtungen nicht realisiert werden.
