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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0192/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Garßen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle, Garßen „Wohnbauflächen Blaues Land“ wird beschlossen (§ 2 Abs.1 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Garßen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 6,2 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 7,0 ha

geplante Nutzungen:Wohnbauflächen

 

Die Stadt Celle möchte neue und attraktive Wohnbauflächen schaffen. Neben Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und Nachverdichtung werden auch bevorzugte Lagen am Stadtrand berücksichtigt. Um der andauernden hohen Nachfrage nach Eigenheimstandorten zu begegnen, sollen durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten.

 

Der Geltungsbereich der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle umfasst eine ca. 7,0 ha große Fläche am nördlichen Ortsrand von Celle, Ortsteil Garßen. Der Änderungsbereich liegt westlich der B 191 in durchschnittlich 300m Entfernung und wird begrenzt durch die Straßen Garßloh- südlich, Zum Hartsteinwerk - nordöstlich und westlich durch die Straße Riethkamp.

 

Westlich und südlich schließen sich Wohnbauflächen (Einfamilienhäuser) an, im Norden und Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen, was auch der gegenwärtigen Nutzung des Plangebietes entspricht.

 

Gemäß § 8 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 16 Gar Blaues Land  als landwirtschaftliche Fläche dar. Gemäß § 8 Abs.3 BauGB soll parallel zur 100. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 Gar „Blaues Land“ beschlossen werden. Dazu ist die Änderung der Nutzung des Plangebietes von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen.

 

Die Anhörung des Ortsrates Garßen erfolgt gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

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Anlagen

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