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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0316/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Groß Hehlen gem. mit Scheuen

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“, den örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Groß Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 3,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 13,0 ha

geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohngebiet Im Tale" gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 13.02.2018 bis 14.03.2018, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.02.2018 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis 14.03.2018 statt.

 

Der Ortsrat Groß Hehlen wurde am 26.06.2018 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört.

 

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Die letzten Neubaugebiete, die in Celle ausgewiesen worden sind, sind mittlerweile größtenteils bebaut, sodass nun aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden sollen.

 

Der Geltungsbereich Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle umfasst eine ca. 13 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen. Der Geltungsbereich schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe sowie landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

 

Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.

 

Im Zuge der 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord", die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohngebiet Im Tale" durchgeführt wird, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) entsprechend geändert.

 

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Wohngebietes Im Tale beinhaltet etwa 100 bis 110 Baugrundstücke. Durch die Bildung unterschiedlicher Cluster mit jeweils variierenden Festsetzungen wird ein breites Spektrum an Bauwünschen abgebildet und zugleich ein städtebaulich harmonisches Baugebiet entstehen.

 

Das neue Wohngebiet wird durch mehrere Planstraßen erschlossen, die an drei Stellen an die Kreisstraße 78 (Zur Hasselklink) anschließen. Ein durch den zentralen Grünzug verlaufender Fuß- und Radweg wird über das Plangebiet hinaus langfristig weitere Baugebiete mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs ("Allercenter") und der Innenstadt sowie untereinander verbinden.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse zugehöriger Gutachten und Untersuchungen

 

Kartierung von Brutvögeln im Gebiet "Im Tale":

Das einzige festgestellte Revier im Untersuchungsgebiet gehört einer Goldammer. Ihr Nest lag mit hoher Wahrscheinlichkeit in der höheren Vegetation am in Nord-Süd-Richtung das UG durchziehenden Graben. Auffällig waren Einflüge in die Grünbereiche des südlich angrenzenden Gewerbegebietes.

 

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH "Wohngebiet Im Tale" der Stadt Celle:

Ergebnis der Untersuchung zum Verkehrslärm ist, dass die Orientierungswerte der DIN 1005 für Misch- bzw. Allgemeine Wohngebiete tagsüber teilweise und nachts im gesamten Plangebiet überschritten werden. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, so dass passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" erforderlich sind.

Ergebnis der Untersuchung  zum Gewerbelärm ist, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Misch- bzw. Allgemeine Wohngebiete tagsüber eingehalten und nachts in einem kleineren Bereich im Nahbereich vorhandener Gewerbebetriebe. Entsprechende textliche Festsetzungen zum Ausschluss von Immissionsorten gemäß TA Lärm sind erforderlich.

 

Erschließung des Neubaugebietes „Im Tale“ (Baugrunduntersuchung):

Der Baugrund ist grundsätzlich für eine Regenwasserversickerung problematisch bzw. nicht geeignet.

 

Entwässerungskonzept Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal für das Wohngebiet Im Tale:

Für die Abführung des Schmutzwassers hat sich als einzig durchführbares Entwässerungskonzept die gesamte Entwässerung über ein Schmutzwasserpumpwerk herausgestellt.

Für die Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers muss ein Regenrückhalt geschaffen werden. Dieser ist in zentrale Regenrückhaltebecken je für das östliche und das westliche Plangebiet unterzubringen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans an sich löst nur die Planungskosten aus (z.B. Gutachten, Personalaufwand). Die mit „*“ markierten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen entstehen erst bei der Durchführung des Bebauungsplans. Die Erträge und Aufwendungen können erst mit Abschluss der Erschließungsplanungen ermittelt werden.

 

Für den Erwerb der Grundstücke sind bereits Kosten angefallen (s. BV/0241/17).

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

111220, 511100

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Außerordentlicher Ertrag

*

Schalltechnische

7.021,00

ber Buchwert)

     

Untersuchung

     

Grundstückverkauf

     

     

     

     

     

Brutvogelkartierung

1.162,04

Saldo Ergebnis:

 

 

-8.183,04

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV     

111220, 541000

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Kaufgeld Grundstücksverkäufe

*

     

     

 

     

     

     

Erschießungsbeträge (90% Anliegeranteil)

 

*

Aufwand Erschließung (Straße, Grünflächen, Entwässerung)

*

 

 

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

Dez IV – Herr Kinder

Höhe der geplanten Auszahlungen:

sie „*“

Geplante Projektdauer:

ca. 3 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

Mitte 2021

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben sich erst nach Durchführung des Bebauungsplans

 

Anmerkungen:

 

s. oben

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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Anlagen

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