Beschlussvorlage - AN/0079/18-2
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der WG-Fraktion "Ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Nordwall anzuordnen, solange die Ortsumgehung noch nicht fertiggestellt ist"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Mit Antrag Nr. AN/0079/18 beantragt die WG ein LKW-Durchfahrtsverbot für den Nordwall, solange die Ortsumgehung noch nicht fertiggestellt ist. Die Stadt Celle verfügt bereits seit 15 Jahren über ein Konzept zur Lkw-Lenkung. Ziel dieses Konzeptes sind die leistungsfähige Abwicklung des Güterverkehrs, Bündelung der Lkw-Verkehre auf den Hauptverkehrsstraßen, Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen, Sicherung der Wohnumfeldqualitäten und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zur Entlastung der Altstadt wurde eine Beschilderung/Wegweisung eingerichtet, welche den Schwerlastverkehr von über 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf einem Vorbehaltsnetz einschließlich eines tangentialen Rings bündelt. In den vergangenen Jahren sind die Schwerverkehrsbelastungen auf allen auf Celle zuführenden Landes- und Bundesstraßen stark angestiegen. Allen vorliegenden Prognosen zufolge ist für die nächsten Jahre von weiteren erheblichen Zuwächsen beim Güterverkehr auszugehen.
Durch das vorhandene Lkw-Führungsnetz ist die Innenstadt konsequent durch Lkw-Verbotsstrecken (Anlieger frei) von dem überörtlichen Lkw-Verkehr abgeschirmt. Die einzige Ausnahme bildet hierbei die B 214 im Bereich der Braunschweiger Heerstraße/Blumlage/Im Kreise/Nordwall ab dem Knoten Altenceller Schneede/Baker Hughes Straße. Der hohe Schwerlastverkehr führt in diesen Bereichen zu erheblichen Immissionsbelastungen für die Anwohner. Eine entsprechende Sperrung für den Lkw-Durchgangsverkehr ist deshalb zu empfehlen. Diese wurde bisher nicht umgesetzt, da die durch die Sperrung verursachten Verlagerungen von Schwerverkehr insbesondere die Ortsteile Altencelle (Dorfstraße), Altenhagen (Lachtehäuser Straße), Westercelle (Hannoversche Heerstraße, Neuenhäusen (WHR) und Klein Hehlen (WHR) zu erhöhten Belastungen führt.
Zur Umsetzung der Sperrung ist die wegweisende Beschilderung im Bereich B214/Altenceller Schneede/Baker-Hughes zu ändern. Hierfür ist eine Abstimmung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger erforderlich.
Die Landesbehörde hat die Sperrung zwischenzeitlich wegen befürchteter Verlagerungseffekte abgelehnt.
Bedingt durch Baumaßnahmen im Bereich Nordwall wird die Sperrung für den Schwerlastverkehr ab Herbst 2018 trotzdem erfolgen. Die Auswirkungen werden durch die Verwaltung dokumentiert und mit der Landesstraßenbauverwaltung erörtert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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