Beschlussvorlage - AN/0268/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Erhaltung der Wegerandstreifen der Stadt Celle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Beteiligt:
- 67 Grün- und Friedhofsbetrieb
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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08.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altencelle; Altenhagen/Bostel/Lachtehausen; Blumlage / Altstadt; Boye; Garßen; Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt; Hehlentor, Klein Hehlen; Neuenhäusen; Neustadt /Heese; Vorwerk, Westercelle; Wietzenbruch
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird abgelehnt und im Weiteren dem durch die Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt.
Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.
Sachverhalt:
Die Verwaltung begrüßt prinzipiell die Überprüfung von Verlusten der kommunalen Wegeseitenränder in Zusammenarbeit mit den Ortsräten. Dies mit Hilfe von Geoinformationssystemen und vorhandenen Daten (Liegenschaftskarten und Luftbilder) durchzuführen, bedeutet jedoch einen sehr hohen personellen Aufwand und würde einen erheblichen Kostenaufwand hervorrufen. Eine gesonderte Untersuchung, wie sie im Antrag vorgeschlagen wurde, kann daher nicht empfohlen werden.
Begründung:
- Der stadtweite Abgleich stellt eine zusätzliche Aufgabe dar, die mit der derzeitigen personelle Ausstattung nicht erledigt werden kann.
- Eine Auswertung kann nur händisch stattfinden. Diese Art der Auswertung ist sehr zeitaufwändig.
- Luftbilder weisen eine Verzerrung auf, die nur durch genaue Vermessung vor Ort bereinigt werden kann. Diese Vermessungskosten stehen in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn. Luftbilder und Liegenschaftskarte können nur einen Anhaltspunkt für eine ausgeweitete landwirtschaftliche Nutzung geben und müssten durch intensivere Recherche der Hintergründe, die zum derzeitigen Zustand geführt haben, ergänzt werden. Veränderungen in der Landschaft sind zudem oft nicht allein durch den Abgleich von Liegenschaftskarte und Luftbild erklärbar.
- Im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans/Landschaftsplans ist bereits die Darstellung von vorhandenen bzw. fehlenden Verbundstrukturen (Hecken/wegebegleitendes Grün/Blühstreifen) als Ergänzung zum Biotopverbundkonzept beabsichtigt. Diese Planung kann dann durch die Ortsräte in Zusammenarbeit mit den Landwirten umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,3 kB
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