Beschlussvorlage - BV/0209/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Anmeldung und Gegenfinanzierung des Untersuchungsgebietes Neuenhäusen zur Aufnahme in die Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.09.2018
| |||
|
|
29.11.2018
| |||
|
●
Bereit
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neuenhäusen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, keine Anmeldung des Untersuchungsgebietes Neuenhäusen zur Aufnahme in die Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 vorzunehmen, da die Gegenfinanzierung der Gesamtmaßnahme nicht sichergestellt werden kann.
Sachverhalt:
Bereits in der Beschlussvorlage /0095/18 schlug die Verwaltung dem Rat vor, keine Anmeldung des Untersuchungsgebietes Neuenhäusen in ein Städtebauförderprogramm vorzunehmen.
Um in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden, muss sich die Kommune zur Gegenfinanzierung der geschätzten Gesamtkosten der Sanierung zuzüglich der entstehenden nicht förderfähigen Kosten der Sanierung verpflichten und diese in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stellen. Die Auswirkungen eines derartigen Beschlusses im Gesamthaushalt wurden in der BV /0095/18 bereits detailliert dargestellt. Bei einer eventuellen Anmeldung des Untersuchungsgebietes Neuenhäusen müsste die Stadt Celle damit für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 16,7 Millionen (förderfähige und nicht förderfähige Kosten) im städtischen Haushalt einstellen.
Bei Anforderung der für eine Programmanmeldung notwendigen Stellungnahme der Kommunalaufsicht, wurde zwischenzeitlich durch die Aufsichtsbehörde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Investitionen, die durch die beantragte Sanierung entstehen werden, andere Maßnahmen verschoben oder gestrichen werden müssten. Hier sei daher zwingend eine Priorisierung von Maßnahmen vorzunehmen. Das heißt, langfristig geplante Maßnahmen im Bereich Straßenbau, Bauunterhaltung an Schulen und Kindertagesstätten (hier Gefahr der Verletzung von Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten) oder auch Städtebau, die bereits im Haushalt veranschlagt sind, müssten verschoben oder gestrichen werden.
Darüber hinaus erwartet die Kommunalaufsicht auch eine Darstellung der personellen Auswirkungen. Grob überschlägig ermittelt, ergeben sich hierbei 2,5 neu einzurichtende Stellen (Architekt und Verwaltungskräfte) für die Durchführung in Eigenregie zusätzliche Personalkosten von rund 173.000 € pro Jahr.
Die aktuell äußerst angespannte Haushaltslage erlaubt keine derartige neue Investition, so dass die Verwaltung weiterhin vorschlägt, keinen Aufnahmeantrag in die Städtebauförderung für das Untersuchungsgebiet Neuenhäusen zu stellen.
